Die Gesetzliche Krankenversicherung leistet für Zahnersatz nur noch Festzuschüsse. Diese betragen zum Teil nur einen kleinen Anteil der tatsächlichen Kosten, die ein professioneller Zahnersatz kostet. Übersteigt die Zahnarztrechnung den gesetzlichen Festzuschuss, müssen Versicherte die restlichen Kosten aus eigener Tasche bezahlen.