Bundesgerichtshof bestätigt gesetzlich vorgeschriebenen Basistarif
Die deutsche Bundesregierung hat seit Januar 2009 die Privaten Krankenversicherer per Gesetz dazu verpflichtet, einen Standarttarif anzubieten, in dem jeder Antragssteller angenommen werden muss. Gleichzeitig sollte es den Versicherten der Privaten Krankenversicherung möglich sein, Ihre Altersrückstellungen in den Verträgen, zu einem anderen Privaten Krankenversicherer mitzunehmen. Auch bei dem Beitrag zu diesem Tarif der Privaten Krankenversicherung, hat der Gesetzgeber eine Deckelung eingeführt.
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