Ärztliches Attest über stationäre Behandlung für Krankenversicherung nicht bindend
Eine außergewöhnliche Entscheidung für alle Privat Krankenversicherten: ein ärztliches Attest über eine stationäre Behandlung verpflichtet eine Private Krankenversicherung nicht automatisch zu leisten. Das entschied jetzt das Oberlandesgericht Koblenz (Az. 10 U 959/08).
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