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Schnellerer Wechsel von der Gesetzlichen in die Private Krankenversicherung

    Die neue Koalition plant die Möglichkeit zu einem schnelleren Wechsel aus der Gesetzlichen in die Private Krankenversicherung. Dazu soll die Wartezeit deutlich verkürzt werden und so den Versicherten ein schnellerer Wechsel ermöglicht werden. Die neuen Wartezeiten werden voraussichtlich ab 2011 in Kraft treten.

     

     

    Die neue Koalition plant die Möglichkeit zu einem schnelleren Wechsel aus der Gesetzlichen in die Private Krankenversicherung. Dazu soll die Wartezeit deutlich verkürzt werden und so den Versicherten ein schnellerer Wechsel ermöglicht werden. Die neuen Wartezeiten werden voraussichtlich ab 2011 in Kraft treten.

     

     

    Aktueller Wechsel in die Private Krankenversicherung

    Möchte derzeit ein Arbeitnehmer aus der Gesetzlichen Krankenversicherung in die Private Krankenversicherung wechseln, muss er die so genannte Jahresarbeitsentgeltgrenze überschreiten – und das die letzten 3 Jahre und im aktuellen Jahr. Die Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt im Jahr 2009 bei 48.600 Euro (entspricht 4050 Euro pro Monat) und wird im Jahr 2010 auf 49.950 Euro (entspricht 4162 Euro) ansteigen. Diesen Betrag müssen Arbeitnehmer verdienen um sich dann von der Versicherungspflicht aus der Gesetzlichen Krankenversicherung befreien lassen zu können. Eine sehr hohe Einkommenszahl, über welche viele Versicherte nicht verfügen und den Wechsel fast unmöglich macht. Doch das will die neue Bundesregierung ändern.

     

    Kürzere Wartezeit für den Wechsel in die Private Krankenversicherung

    Gemäß des aktuellen Koalitionsvertrag wird die neue Bundesregierung die Wartezeit von aktuell 3 Jahren auf 1 Jahr senken. Arbeitnehmer müssten dann nur noch 1 Jahr nachweisen, dass Sie über der Arbeitsentgeltgrenze verdienen. Danach können Sie sich von der Versicherungspflicht in der Gesetzlichen Krankenversicherung befreien lassen und in die Private wechseln. Die voraussichtliche verkürzte Wartezeit wird aber erst ab etwa 2011 in Kraft treten.

     

     

    Anwartschaft abschließen

    Arbeitnehmer die Absehen können, in den kommenden 2 Jahren die Jahresarbeitsentgeltgrenze zu überschreiten, sollten heute schon eine Anwartschaftsversicherung abschließen. Die Anwartschaftsversicherung ermöglicht den Versicherten dann zum in Kraft treten der kürzeren Wartezeit direkt in einen Krankenvolltarif der ausgewählten Versicherung zu wechseln. Der Vorteil durch den Abschluss einer Anwartschaftsversicherung besteht in der automatischen Mitversicherung von plötzlich eintretenden Erkrankungen innerhalb der nächsten Zeit. Wird sogar die große Anwartschaftsversicherung abgeschlossen, legen die Versicherungen bei der Beitragskalkulation das Eintrittsalter bei Abschluss der Anwartschaft, zu Grunde. Dadurch werden die Beiträge günstiger, da schon Altersrückstellungen aufgebaut werden.