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R+V AGG Police schützt Unternehmen vor möglichen Haftpflichtansprüchen durch das Gleichbehandlungsgesetz

    Seit dem Jahr 2006 wirkt in Deutschland aktiv das Antidiskriminierungsgesetz. Hierbei handelt es sich um das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz oder kurz AGG.

    Seit dem Jahr 2006 wirkt in Deutschland aktiv das Antidiskriminierungsgesetz. Hierbei handelt es sich um das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz oder kurz AGG. Mit diesem Gesetz versucht der Gesetzgeber seine Bürger dafür zu schützen, aus den unterschiedlichsten Gründen benachteiligt zu werden. So darf kein Bürger auf Grund seines Glaubens, seiner ethnischen Herkunft, einer Behinderung, seiner sexuellen Auslebung, seiner Weltanschauung, seines Alters oder seines Geschlechts nachteilig behandelt werden. Insbesondere der letzte Punkt, eine Diskriminierung wegen des Geschlechts, ist ein großer Stolperstein für Unternehmen. Gerade bei der Einstellung von neuen Mitarbeitern. Denn Unternehmen dürfen nicht mehr Ihre Arbeitssteller auf Grund von Belieben nur einem Geschlecht vergeben. Verstößt ein Arbeitgeber gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz so drohen Ihm erhebliche Schadenersatzforderungen. Denn diskriminierte Arbeitnehmer können schon mit Indizien einer Diskriminierung, Klage gegen den Arbeitgeber erheben. Denn der Arbeitgeber steht in der Beweislast, dass er nachweisen muss, dass keine Diskriminierung des Arbeitnehmers erfolgte.

    Aus dem Risiko des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz bestehen erhebliche finanzielle Gefahren für Unternehmen und Ihre leitenden Angestellten. Damit die erheblichen Strafen nicht zu einem finanziellen Ruin führen, empfiehlt sich dieses Risiko mit einer Versicherung abzusichern. Hier bietet zum Beispiel die R&V Versicherung die AGG Police an.

     

    R&V AGG Police – finanzieller Schutz vor Schadenersatzforderungen durch das AGG

    Mit der AGG Police der R+V Versicherung schützen sich Unternehmen und leitende Angestellte des Unternehmens, vor den neuen Haftungsrisiken einer möglichen Diskriminierung von Arbeitnehmern. Denn diskriminierte Arbeitnehmer oder sogar Bewerber können bei einem möglichen Verstoß gegen das Antidiskriminierungsgesetz hohen Schadenersatz bzw. Schmerzensgeld fordern.

    Die AGG Police übernimmt in einem solchen Fall die Kosten welches sich aus einer Rechtsberatung ergeben. Hierzu gehören beispielsweise die Gebühren für einen Anwalt oder die Gerichtskosten. Auch wenn der Arbeitgeber Schadenersatz oder Schmerzensgeld zahlen muss, übernimmt dies die R+V AGG Police. Versichert sind im Detail folgende Leistungen:

     

    • Haftungsrisiken die sich aus dem AGG ergeben
    • alle Betriebsangehörigen sind mitversichert (auch mögliche Leiharbeiter)
    • lange Nachmeldefrist von 3 Jahren, für Ansprüche nach Vertragsende
    • Versicherungsschutz gilt weltweit
    • Übernahme möglicher Rechtsschutzkosten

     

     

    Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz beinhaltet tatsächlich einige Risiken für Arbeitgeber, die im ungünstigen Fall erhebliche Schadenersatzzahlungen mit sich bringen können. Leider handelt es sich hierbei um ein unkalkulierbare Risiko, da Unternehmen in der Beweislast sind und beweisen müssen das Sie den Arbeitnehmer oder Bewerber nicht diskriminiert haben. Je nach Situation kann sich dies als ein kostenintensives Unterfangen erweisen (Stichwort: gerichtliche Auseinandersetzung). Mit der AGG Police schützen sich Unternehmen sinnvoll vor den Haftungsrisiken des Antidiskriminierungsgesetz.