Die meisten Menschen in Deutschland sind über die Gesetzliche Krankenversicherung abgesichert.
Die meisten Menschen in Deutschland sind über die Gesetzliche Krankenversicherung abgesichert. Nur ein kleiner Personenkreis besitzt die Freiheit sich mit einer Privaten Krankenversicherung abzusichern. Hierzu gehören zum Beispiel Beamte (Beihilfe), Arbeitnehmer die über der Jahresarbeitsentgeltgrenze verdienen und Selbstständige / Freiberufler. Entscheiden sich Personen aus dem kleinen Personenkreis für eine Private Krankenversicherung, so behalten Sie Ihre Krankenversicherung im besten Fall ein Leben lang. Auch in der Rente behalten Versicherte natürlich Ihre Private Krankenversicherung, und das kann durchaus teuer werden. Denn Arbeitnehmer konnten sich während Ihrer Arbeitszeit über einen Arbeitgeber Zuschuss für Ihre Private Krankenversicherung freuen. Diese beträgt maximale die Hälfte des Versicherungsbeitrags, höchstens aber den Anteil welchen Arbeitgeber maximal bei der Gesetzlichen Krankenversicherung bezahlen. In der Rente fällt der Arbeitgeber Zuschuss natürlich weg. Doch privat versicherte Rentner können anstelle des Arbeitgeberanteils einen staatlichen Zuschuss bei der Gesetzlichen Rentenversicherung beantragen.
Staatlicher Zuschuss zur Privaten Rentenversicherung für Rentner
Bezieht ein Rentner eine Rentenzahlung aus der Gesetzlichen Rentenversicherung, so kann er einen Zuschuss für seine Private Krankenversicherung beantragen. Dabei spielt es keine Rolle welche Art der Rentenleistung der Rentenversicherungsträger auszahlt. Hierzu gehören die Regelaltersrente, eine Witwen oder Witwerrente oder eine Rente wegen Erwerbsminderung. Die Höhe des staatlichen Zuschusses liegt im Jahr 2010 bei 7, von der Summe der Renten welche die Gesetzliche Rentenversicherung auszahlt. Ähnlich dem Arbeitgeberanteil wird der staatliche Krankenversicherungszuschuss auf maximal 50% des Krankenversicherungsbeitrags begrenzt.
Durch den staatlichen Zuschuss für die Private Krankenversicherung werden Rentner deutlich entlastet, da so schnell eine Entlastung von 100€ im Monat zustande kommen können. Viel Geld welches Rentner dann für sich zur Verfügung haben. Rentner sollten unbedingt bedenken, dass dieser staatliche Zuschuss extra beantragt werden muss. Der Rentenversicherungsträger zahlt diesen nicht automatisch aus.
Selbstständige oder Freiberufler die keine Rente aus der Gesetzlichen Rentenversicherung erhalten, bekommen auch keinen staatlichen Zuschuss für Ihre Private Krankenversicherung.
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