Krankenversicherung für geringfügig Beschäftigte
Viele Menschen arbeiten auf Basis eines geringfügigen Beschäftigten. Hierbei handelt es sich um eine Tätigkeit, bei welcher der Beschäftigte maximal 400 Euro pro Monat verdient. Doch obwohl der Arbeitgeber Sozialabgaben für seinen „Mini Jobber“ bezahlt, ist der Beschäftigte nicht selbst bei der Gesetzlichen Krankenversicherung abgesichert.
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