
Auf Grund einer EU Vorgabe müssen die Versicherer in Deutschland geschlechtsunabhängige Tarifkalkulationen vornehmen. So darf bei einer Versicherung kein Mann mehr bezahlen als eine Frau. Damit ändert sich eine grundlegende Praxis bei der Tarifkalkulation, da ein wesentliches Risikokriterium wegfällt und dementsprechend die Prämien angepasst werden müssen.