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Eine Krankheit oder eine stationäre Behandlung kann dazu führen, dass Arbeitnehmer über mehre Monate nicht mehr in Ihrem Beruf tätig werden können. Damit Arbeitnehmer aber in einem solchen Fall weiterhin Ihr Leben finanzieren können, erhalten diese für die ersten 6 Wochen der Krankheit, eine Entgeltfortzahlung von Ihrem Arbeitgeber. Ab dem 43. Krankheitstag übernimmt die Gesetzliche Krankenversicherung die Lohnfortzahlung, in Form des so genannten Krankengeld.
Eine Krankheit oder eine stationäre Behandlung kann dazu führen, dass Arbeitnehmer über mehre Monate nicht mehr in Ihrem Beruf tätig werden können. Damit Arbeitnehmer aber in einem solchen Fall weiterhin Ihr Leben finanzieren können, erhalten diese für die ersten 6 Wochen der Krankheit, eine Entgeltfortzahlung von Ihrem Arbeitgeber. Ab dem 43. Krankheitstag übernimmt die Gesetzliche Krankenversicherung die Lohnfortzahlung, in Form des so genannten Krankengeld.
Höhe des Krankengeld der Gesetzlichen Krankenversicherung
Die Höhe von dem Krankengeld ist spürbar niedriger als der normale Netto Lohn des Arbeitnehmers. Grundsätzlich erhalten Arbeitnehmer 70% Ihres durchschnittlichen Bruttogehalts oder höchstens 90% Ihres durchschnittlichen Nettogehalts. (Zur Grundlage werden das durchschnittliche Einkommen der letzten 3 Monate vor der Krankheit sowie Einmalzahlungen innerhalb der letzten 12 Monate verwendet.)
Die Höhe von dem Krankengeld ist grundsätzlich begrenzt und richtet sich nach der Beitragsbemessungsgrenze. Bis zu der Beitragsbemessungsgrenze berechnet die Gesetzliche Krankenversicherung auch maximal Ihren Beitrag. Verdient ein Arbeitnehmer über der Beitragsbemessungsgrenze, so bezahlt er nur bis zu dieser Grenze Beiträge. Das bedeutet aber auch, dass das Krankengeld maximal bis zu Beitragsbemessungsgrenze gewährleistet wird. (Die Beitragsbemessungsgrenze liegt im Jahr 2009 bei 4.550 Euro im Monat.) Hier entstehen häufig große Lücken für Arbeitnehmer die über der Beitragsbemessungsgrenze verdienen.
Lücke zwischen Krankengeld und normalen Nettoeinkommen
Das Krankengeld der Gesetzlichen Krankenversicherung reicht in vielen Fällen nicht aus, um alle Kosten des Arbeitnehmers zu bezahlen. Denn von dem Krankengeld müssen Arbeitnehmer noch Ihre eigenen Beiträge zu den Sozialversicherungen bezahlen. Hierzu gehören der Arbeitnehmeranteil zur Gesetzlichen Rentenversicherung, der Pflegeversicherung und der Arbeitslosenversicherung. Diese schmälern das Krankengeld nochmals.
Durchschnittlich kann ein Arbeitnehmer im Endeffekt mit etwa 75% seines durchschnittlichen Nettoeinkommens, als Krankengeld rechnen. Die Lücke die im Vergleich mit dem normalen Nettoeinkommen entsteht, kann schnell bis zu mehreren Hundert Euro im Monat betragen. Viel Geld, besonders für Familien mit einem Alleinverdiener. Hier empfiehlt sich der Abschluss einer zusätzlichen Privaten Krankentagegeldversicherung, um die finanzielle Lücke des Gesetzlichen Krankengeld zu schließen.
Krankengeld steuerfrei
Grundsätzlich müssen Arbeitnehmer das Krankengeld nicht versteuern. Lediglich wenn der Arbeitgeber Zuschüsse gewährt, um zum Beispiel die Lücke zwischen dem Krankengeld und dem Nettoeinkommen zu füllen, wird der Zuschuss einkommensteuerpflichtig.