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Die meisten Kinder in Deutschland sind in der Gesetzlichen Krankenversicherung abgesichert.
Die meisten Kinder in Deutschland sind in der Gesetzlichen Krankenversicherung abgesichert. Hierzu sieht die GKV eine beitragsfreie Familienversicherung vor, so dass Kinder durch einen Versicherten automatisch mitversichert wird. Es gibt allerdings auch Familien bei denen Kindern privat versichert werden. Das ist immer dann der Fall wenn der mehr verdienende Elternteil in einer Privaten Krankenversicherung abgesichert ist. In dieser Situation müssen Eltern Ihr Kind auch bei einer Privaten Krankenversicherung anmelden und eine eigene Versicherung für das Kind abschließen. Denn die PKV sieht keine beitragsfreie Familienversicherung wie die Gesetzliche Krankenversicherung vor. Bei der Privaten Krankenversicherung für Kinder sollten Eltern allerdings einiges beachten.
Kontrahierungszwang bei direkter Versicherung – 2 Monate nach Geburt
Grundsätzlich müssen Eltern Ihr Kind mit einer eigenen Police versichern. Eigentlich kann die Private Krankenversicherung auch für Kinder eine individuelle Risikokalkulation durchführen und auch Krankheiten nur gegen einen Aufpreis mitversichern. Selbst Ablehnungen können Private Krankenversicherung bei Kindern als versichert Person durchführen. Das könnte schon sehr unangenehm sein, wenn das eigene Kind zum Beispiel eine angeborene Krankheit hat. Hier könnte eine Private Krankenversicherung einen deutlichen Risikozuschlag verlangen. Allerdings entfällt eine Gesundheitsprüfung und es besteht ein Kontrahierungszwang des Kindes, wenn Eltern Ihr Kind spätestens 2 Monate nach der Geburt bei Ihrer Privaten Krankenversicherung versichern. Innerhalb dieser Zeit muss der Private Krankenversicherer das Neugeborene ohne Gesundheitsprüfung und ohne Risikoaufschläge versichern. Mögliche angeborene Krankheiten sind automatisch mitversichert.
Allerdings umfasst der Kontrahierungszwang nur einen Tarif welcher von seinen Leistungen her auch dem Tarif des Elternteils entspricht. Wünschen sich Eltern eine bessere Absicherung Ihres Kindes, so besteht für diesen Wunsch kein Kontrahierungszwang für den Versicherer.
Bei der Auswahl der Privaten Krankenversicherung empfiehlt es sich für Eltern auf die Leistungen zu achten (wie auch schon bei dem bestehenden Tarif). Wichtig sind zum Beispiel die freie Arztwahl, ein offener Hilfsmittelkatalog, offene Behandlungsleistungen (damit auch neue Behandlungsmethoden mitversichert sind), mindestens 80% für Zahnbehandlungen und Zahnersatz, sowie gute Leistungen für Kieferorthopädie. Gerade bei dem Zahnbehandlungen und der Kieferorthopädie sollten Eltern daher noch mal auf die Leistungen Ihres Tarifs gucken. Viele Kinder benötigen später die Leistungen eines Kieferorthopäden, dessen Behandlungen durchaus einige Tausend Euro kosten können.
Bedenken sollten Eltern auch eine mögliche Selbstbeteiligung. Viele Tarife sehen eine hohe Selbstbeteiligung vor welche Kinder durchaus schnell ausreizen. Immerhin stehen im Laufe der Zeit einige Arztbesuche mit Kindern an. Diese erhöhen also die Kosten der Privaten Krankenversicherung für Kinder nochmals.
Eltern sollten bei der Privaten Krankenversicherung für Ihr Kind auch auf die wichtigen Kriterien achten welche Sie für sich selbst auch gelten. Haben sich Eltern für einen leistungsstarken Tarif bei einem guten Versicherungsunternehmen entschieden, haben Eltern so die Möglichkeit Ihr Kind zu besonders günstigen Konditionen zu versichern – wenn Eltern Ihr Kind in den 2 Monaten nach der Geburt versichern. Kinder können so einen TOP Krankenversicherungsschutz ohne Einschränkungen erhalten. Das kostet natürlich aber auch etwas, immerhin kann ein Kind schnell 100 bis 150 Euro an monatlichen Beitrag kosten. Hierzu kommt dann noch mal eine mögliche Selbstbeteiligung.