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Im Bereich der Privaten Altersvorsorge gibt es eine ganze Reihe von unterschiedlichen Produkten.
Im Bereich der Privaten Altersvorsorge gibt es eine ganze Reihe von unterschiedlichen Produkten. Bis zum Jahr 2004 haben sich insbesondere die kapitalbildenden Lebensversicherung eine großen Beliebtheit erfreut. Seit dem Jahr 2005 gewinnen die Privaten Rentenversicherungen mehr und mehr an Kunden. Dieser Wechsel der Beliebtheit bei Kunden, dürfte wohl auch mit der steuerlich günstigen Behandlungen der jeweiligen Versicherungen zusammen hängen. So sind kapitalbildende Lebensversicherungen die noch im Jahr 2004 abgeschlossen wurden und gewisse Grundvoraussetzungen (regelmäßige Beitragszahlung, Mindestlaufzeit 12 Jahre) erfüllen, im Leistungsfall komplett steuerfrei.
Wurde genau die gleiche kapitalbildende Lebensversicherung oder eine Rentenversicherung ab dem 01. Januar 2005 abgeschlossen, muss bei Kapitalauszahlungen die Ertragsleistung vollständig oder unter bestimmten Voraussetzungen (Mindestlaufzeit 12 Jahre und Auszahlung erst ab 60 Jahre) zur Hälfte versteuert werden. Monatliche Rentenzahlungen sind mit dem Ertragsanteil zu versteuern. In jeden Fall erhält das Finanzamt bei einem Altersvorsorgevertrag ab dem Jahr 2005, einen Teil von dem angesparten Kapital.
Daher kam einigen Versicherten die Idee, dass Sie Ihre im Jahr 2004 abgeschlossene und daher steuerfreie kapitalbildende Lebensversicherung bzw. Rentenversicherung an andere Personen zu übertragen. Personen welche eine Kapitalbildende Lebensversicherung oder Rentenversicherung aus dem Jahr 2004 übernehmen, konnten sich dann freuen und auch in den Genuss einer komplett steuerfreien Altersvorsorge zu kommen.
Kapitallebensversicherung vor 2005 bleiben bei Übertragung weiterhin steuerfrei
Es gibt eine ganze Reihe von Möglichkeiten warum eine Rentenversicherung oder Kapitallebensversicherung auf eine andere Person übertragen wird. Beispielsweise könnte der Versicherungsnehmer in finanziellen Schwierigkeiten stecken und seine Versicherung an Familienmitglieder verschenken (und diese übernehmen die weiteren Beiträge). Oder Eltern wollen Ihren Kindern etwas Gutes tun und übertragen eine solche Versicherung auf Ihre Kinder. Auch bei einem Verkauf der Kapitallebensversicherung bzw. einer Rentenversicherung, wird die Versicherung auf eine andere Person übertragen. Und die steuerliche Behandlung von Kapitallebensversicherungen die vor 2005 abgeschlossen und auf eine andere Person übertragen wurden, war nicht eindeutig geklärt.
Doch der Bundesfinanzhof hat bereits am 9 Mai 1974 entschieden (BFH-Urteil vom 9. Mai 1974 VI R 137/72 ), dass bei Übertragung einer Versicherung, nicht davon auszugehen ist, dass ein neuer Vertragsabschluss zustande kommt. Ohne dieses Urteil würde das Finanzamt bei einer Übertragung davon ausgehen, dass die Übernahme der alten Kapitallebensversicherung ein Neuabschluss zu unterstellen ist. Dadurch würde diese Versicherung Ihre Steuerfreiheit verlieren. Dies ist nicht so!
Eine Kapitallebensversicherung welche vor 2005 abgeschlossen wurde und anschließend übertragen wird, bleibt weiterhin steuerfrei. Auch wen eine andere Person die Beitragszahlung übernimmt und Begünstigte Person im Leistungsfall wird.
Damit dürfen auch Kapitallebensversicherung und Rentenversicherungen die vor 2005 abgeschlossen wurden, mit Ihrem großen Vorteil der Steuerfreiheit übertragen werden.