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Die Lebenserwartung der Menschen in Deutschland steigt kontinuierlich an. Bereits heute 50 Jahre alte Personen, werden im Durchschnitt bereits 80 Jahre alt. Auch wenn es durchaus erfreulich ist, dass immer mehr Menschen älter werden und Ihr Leben länger genießen können. Doch die höhere Lebenserwartung hat auch eine Schattenseite. Je älter die Menschen werden, desto mehr steigt das das Risiko, im Alltag auf Hilfe angewiesen zu sein. Hier wird eine professionelle Pflege unverzichtbar.
Die Lebenserwartung der Menschen in Deutschland steigt kontinuierlich an. Bereits heute 50 Jahre alte Personen, werden im Durchschnitt bereits 80 Jahre alt. Auch wenn es durchaus erfreulich ist, dass immer mehr Menschen älter werden und Ihr Leben länger genießen können. Doch die höhere Lebenserwartung hat auch eine Schattenseite. Je älter die Menschen werden, desto mehr steigt das das Risiko, im Alltag auf Hilfe angewiesen zu sein. Hier wird eine professionelle Pflege unverzichtbar.
Um die Pflegebedüftigkeit eines Menschen einzuordnen unterscheidet das deutsche Sozialversicherungssystem verschiedene Pflegestufen. Hierbei handelt es sich um die Pflegestufe 1, 2 und 3. Festgelegt wird die Pflegestufe von einem Arzt bzw. von dem Medizinischen Dienst der Krankenkassen. Zur Einordnung in die entsprechenden Pflegestufen prüft der MDK oder der Arzt welche Tätigkeiten ein Pflegebedürftiger in seinem normalen Alltag nicht mehr machen kann. Je mehr Hilfe in Pflegebedürftiger benötigt, desto höher wird dieser in der Pflegestufe eingeordnet.
Pflege verursacht immer hohe Kosten
Die Pflege eines Menschen ist natürlich mit Kosten verbunden. Zum einen können natürlich Angehörige die Pflege übernehmen. Doch die Pflege eines Angehörigen benötigt Zeit und zum Teil überhaupt die Fähigkeit die Pflege durchzuführen. Aus diesem Grund werden immer häufiger professionelle Pflegedienste beauftragt. Diese rechnen Ihre Dienstleistungen individuell ab, je nach dem welche Pflegetätigkeit die Mitarbeiter des Dienstes übernehmen.
Teuer wird es für den Pflegebedürftigen wenn eine professionelle Pflege in einem Pflegeheim notwendig wird. Hier können schnell monatliche Kosten in Höhe von 3.000 bis 4.000 Euro entstehen (Vollstationäre Pflege in einem Heim für eine pflegebedürftige Person der Pflegestufe 3).
Finanzielle Unterstützung von der Gesetzliche Pflegeversicherung
Alle Menschen die in Deutschland in das gesetzliche Sozialversicherungssystem eingezahlt haben, erhalten von der Pflegeversicherung eine finanzielle Unterstützung. Für Angehörige welche die Pflegebedüftigen Personen unterstützen, zahlt die Gesetzliche Pflegeversicherung einen festen monatlichen Satz. Die Höhe richtet sich hier nach der Pflegestufe der pflegebedürftigen Person.
Leistungen für häusliche Pflege durch Angehörige oder Familienfremde (ohne Bezahlung)
- Pflegestufe 1 – 225€ (ab 1. Januar 2010)
- Pflegestufe 2 – 430€ (ab 1. Januar 2010)
- Pflegestufe 3 – 685€ (ab 1. Januar 2010)
Für die häusliche Pflege durch einen professionellen Pflegedienst, zahlt die Gesetzliche Pflegeversicherung folgende Leistungen:
- Pflegestufe 1 – 440€ (ab 1. Januar 2010)
- Pflegestufe 2 – 1040€ (ab 1. Januar 2010)
- Pflegestufe 3 – 1510€ (ab 1. Januar 2010)
Für eine Teilstationäre Pflege gewährt die Gesetzliche Pflegeversicherung folgende Leistungen:
- Pflegestufe 1 – 440€ (ab 1. Januar 2010)
- Pflegestufe 2 – 1040€ (ab 1. Januar 2010)
- Pflegestufe 3 – 1510€ (ab 1. Januar 2010)
Bei einer Teilstationären Pflege einer Person, übernimmt die Gesetzliche Pflegeversicherung keine Leistungen für die Unterkunft und die Verpflegung. Diese Kosten müssen immer privat bezahlt werden. (Außer Personen die an Demenz erkrankt sind, können auch diese Kosten von der Pflegekasse erstattet werden.)
Leistungen Gesetzliche Pflegeversicherung nicht ausreichend
Die Leistungen der Gesetzlichen Pflegeversicherung reichen in fast allen Fällen nicht aus, um die Pflege einer pflegebedürftigen Person vollständig zu bezahlen. Alle weiteren Kosten müssen von der Pflegebedürftigen Person selbst getragen. Reicht auch nicht die Rente oder das Einkommen der Person aus, so müssen die eigenen Kinder (gegebenenfalls auch die Eltern) für die restlichen Pflegekosten aufkommen und diese bezahlen.
Private Pflegezusatzversicherung bietet finanziellen Schutz
Da die Kosten für eine Pflege schon heute nicht mehr vollständig von der Gesetzlichen Pflegeversicherung bezahlt werden, empfiehlt es sich schon in jüngeren Jahren eine Private Pflegeversicherung abzuschließen.
Hier gibt es die so genannte Pflegetagegeldversicherung. Bei dieser Versicherung legen Sie bei Vertragsabschluss einen bestimmten Betrag pro Tag fest, welcher bei einer Pflegebedürftigkeit ausgezahlt wird. Das zusätzliche monatliche Geld kann dann für die Bezahlung der restlichen Pflegekosten verwendet werden (zum Beispiel auch für die Unterkunft und Verpflegung in einem Pflegeheim!).
Die Pflegezusatzversicherung erbringt Ihre Leistungen nur, wenn die Gesetzliche Pflegeversicherung eine Leistung bezahlt. Gute Tarife verdoppeln die Leistungen der Gesetzlichen Pflegekasse und bietet so zusätzliche finanzielle Mittel zur Bezahlung der Pflegekosten.