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Gewässerschadenhaftpflichtversicherung der Grundeigentümer Versicherung

    So bald eine Person in Deutschland einen Öltank besitzt, zum Beispiel für das Heizen eines Hauses, haftet der Besitzer des Tanks für alle sich darauf erg

    So bald eine Person in Deutschland einen Öltank besitzt, zum Beispiel für das Heizen eines Hauses, haftet der Besitzer des Tanks für alle sich darauf ergebenden Schäden. Und Öltanks können schwere Schäden verursachen. Gelangt beispielsweise Öl in das Grundwasser, muss dies aufwendig und sehr kostspielig gereinigt werden. Dabei müssen Besitzer des Öltanks noch nicht einmal aktiv daran Schuld sein, alleine auf Grund der Tatsache das der Öltank dem Besitzer gehört, muss der Besitzer für alle möglich, entstehende Schäden haften (Gefährdungshaftung). Damit diese Schäden nicht zu einer finanziellen Belastung werden, empfiehlt sich diese Schäden zu versichern. Hierfür gibt es eine so genannte Gewässerschadenhaftpflichtversicherung, welche zum Beispiel auch die Grundeigentümer Versicherung anbietet.

     

    Gewässerschadenhaftpflichtversicherung der Grundeigentümer

    Die Gewässerschadenhaftpflichtversicherung der Grundeigentümer versichert die gesetzliche Haftpflicht des Kunden, die sich aus dem Besitz eines Öltanks ergeben. (Schäden die durch auslaufendes Öl verursacht werden.) Verursacht austretendes Öl einen Schaden, so reguliert die Versicherung der Grundeigentümer die Schäden bis zu einer maximalen Höhe von 1,5 Millionen Euro pauschal für Vermögens-, Sach- oder Personenschäden. Versichert sind auch mögliche Kosten die sich aus dem Schadenereignis ergeben können. Hierzu gehören zum Beispiel Reinigungskosten auch wenn diese ohne Erfolg bleiben. Ebenfalls die Kosten für einen Gutachter, allerdings nur wenn die Grundeigentümer das Gutachten auch anfordert. Und typisch für alle Haftpflichtversicherungen, prüft die Gewässerschaftenhaftpflichtversicherung ob der Versicherungsnehmer überhaupt den geforderten Schadenersatz zahlen muss. Sollte es unberechtigte Schadenersatzforderungen gegen den Versicherungsnehmer geben, so wehrt die Versicherung diese Forderungen ab und übernimmt hierfür die Kosten.

     

     

    Die Leistungen der Gewässerschadenhaftpflichtversicherung von der Grundeigentümer Versicherung stimmen. Alle Personen die einen Öltank besitzen, sollten unbedingt eine solche Versicherung abschließen. Die Kosten welche durch Öl verunreinigtes Grundwasser entstehen können, liegen schnell bei mehreren Hundert Tausend Euro. Abschließen können Kunden die Gewässerschaftenhaftpflichtversicherung der Grundeigentümer nur bei gleichzeitigen Abschluss einer Privaten Haftpflichtversicherung oder einer Haus- oder Grundbesitzerhaftpflicht. Sollte es sich bei dem zu versichernden Öltank um einen Kellertank mit einem Volumen bis maximal 10.000 Liter handeln, kann dieser auch mit der Privaten Haftpflicht der Grundeigentümer Versicherung abgesichert werden.

     

    Weitere Informationen über die Gewässerschadenhaftpflichtversicherung finden Interessenten auf der Internetseite der Grundeigentümer Versicherung: www.grundvers.de