Eines der wirklich großen Vorteile der Gesetzlichen Krankenversicherung besteht in der Familienversicherung.
Eines der wirklich großen Vorteile der Gesetzlichen Krankenversicherung besteht in der Familienversicherung. So sind Kinder eines Versicherten in der Regel ohne einen eigenen Beitrag in der Gesetzlichen Krankenversicherung abgesichert. Auch Ehepartner die keiner Tätigkeit nachgehen, können durch die Familienversicherung der GKV beitragsfrei mitversichert werden. Allerdings ist die kostenlose Mitversicherung nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Beitragsfreie Familienversicherung vom Einkommen abhängig
Die beitragsfreie Familienversicherung der Gesetzlichen Krankenversicherung gilt allerdings nicht für alle Kinder bzw. Ehepartner von Versicherten. Denn die Beitragsfreistellung ist an einige Voraussetzung geknüpft. Damit Kinder überhaupt mit der Familienversicherung abgesichert sind, dürfen Sie ein gewisses Einkommen im Monat nicht überschreiten. So dürfen Kinder von Versicherten höchstens 365 Euro im Monat verdienen, um weiterhin beitragsfrei familienversichert zu bleiben. Doch zwei Ausnahmen gibt es bezüglich der Einkünfte. Eine Ausnahme gilt bei einem Minijob, wo Kinder durchaus 400 Euro im Monat verdienen dürfen. Die andere Ausnahme besteht in einem Ferienjob. So dürfen Kinder 2 Monate im Jahr durchaus mehr, als die 365 bzw. 400 Euro im Monat verdienen. In beiden Fällen bleibt die beitragsfreie Familienversicherung erhalten. Kinder die ein höheres Einkommen als die genannten Grenzen haben, müssen sich selbst freiwillig versichern.
Bedenken sollten Versicherte, dass zu dem Einkünften der Kinder auch Kapitalerträge gehören. Haben Verwandte zum Beispiel ein hohes Kapital für Ihre Enkel bzw. Neffen angespart, so gehören die erwirtschafteten Zinsen nach Abzug des Freibetrags von 801 Euro, zu den Einkünften.
Altersgrenzen der Familienversicherung
Auch gilt die Familienversicherung nur für Kinder bis maximal 23 Jahre. Eine Ausnahme gilt für Schüler und Studenten welche bis zum Höchstalter von 25 Jahre, über die Familienversicherung krankenversichert sein können. Männliche Studenten welche Wehrdienst oder Zivildienst geleistet haben, erhalten diese Zeit in der Familienversicherung verlängert und können entsprechend auch über 25 Jahre noch versichert sein.
Bei Kindern mit einer körperlichen oder geistigen Behinderung welche sich nicht selbst versorgen können, existieren keine Altersbeschränkungen der Familienversicherung.
Auf Grund der ganzen Voraussetzungen kann es durchaus sein, dass Kinder nicht mehr beitragsfrei über die Familienversicherung der Gesetzlichen Krankenversicherung abgesichert sind. Das Einkommen der Kinder prüfen die Gesetzlichen Krankenkassen alle 3 Jahre bei Kinder unter 15 Jahre und ab 16 Jahre erfolgt eine jährliche Prüfung durch die Kassen.
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