Damit Versicherte für ein gesundheitsbewusstes Leben gefördert werden, wollten einige Gesetzliche Krankenkassen eine gestaffelte Leistungsprämie auszahle
Damit Versicherte für ein gesundheitsbewusstes Leben gefördert werden, wollten einige Gesetzliche Krankenkassen eine gestaffelte Leistungsprämie auszahlen. Diese Leistungsprämie sollten Versicherte in einem Wahltarif erhalten können, wenn Sie in einem Versicherungsjahr gar nicht bis wenig zum Arzt gehen. Dabei sollte die Höhe der Leistungsprämie gestaffelt ausgezahlt werden, je nachdem wie oft ein Versicherte im Jahr beim Arzt gewesen war.
Eine Betriebskrankenkasse beantragte bei dem Bundesversicherungsamt eine solche gestaffelte Leistungsprämie. Diese wollte die Krankenkasse um 40 Euro kürzen wenn der Versicherte eine ärztliche Verordnung in Anspruch nimmt. Sollte noch eine zweite ärztliche Verordnung dazu kommen, wollte die Kasse die Leistungsprämie um 80 Euro senken. Ab der dritten Verordnung hätte die Betriebskrankenkasse Ihrem Versicherten überhaupt keine Prämie mehr ausgezahlt.
Keine gestaffelten Leistungsprämien in der Gesetzlichen Krankenversicherung
Das Bundesversicherungsamt lehnte die Satzung dieser Betriebskrankenkasse ab. Woraufhin diese bei den Bundessozialgericht die Ablehnung anfechtete. Nun gab das Bundessozialgericht dem Bundesversicherungsamt Recht und verbietet die gestaffelte Leistungsprämie für Versicherte der Gesetzlichen Krankenversicherung.
Die Krankenkassen dürfen allerdings weiterhin Prämien auszahlen, aber nur nach dem „Alles oder nichts“ Prinzip. Das bedeutet, entweder nimmt der Versicherte überhaupt keine Leistung in Anspruch und erhält deswegen eine Prämie. Oder aber beansprucht einmal eine Leistung und bekommt dafür keine Prämie.
Im Übrigen müssen dürfen in der Gesetzlichen Krankenkassen die Leistungen für Vorsorge, für den Schutz von Minderjährigen und für Schwangere nicht in die Leistungsprämien mit einbezogen werden. Versicherte mit einem Wahltarif mit Auszahlung bei Leistungsfreiheit, dürfen ganz normal zu Vorsorgeuntersuchungen gehen, ohne Ihre Prämie zu gefährden.
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