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Freiwillige Arbeitslosenversicherung erhöht den Versicherungsbeitrag im Jahr 2011

    Alle Arbeitnehmer in Deutschland erhalten durch die Sozialversicherungen, einen relativ umfassenden Schutz gegen viele möglichen Risiken.

    Alle Arbeitnehmer in Deutschland erhalten durch die Sozialversicherungen, einen relativ umfassenden Schutz gegen viele möglichen Risiken. Die Krankenversicherung übernimmt die Kosten für medizinische notwendige Behandlungen, die Rentenversicherung bietet einen (geringe) monatliche Rente für den Ruhestand, die Pflegeversicherung bietet geringen Schutz bei Pflegebedürftigkeit und wenn Arbeitnehmer Ihre Arbeit verlieren hilft die Gesetzliche Arbeitslosenversicherung weiter. Dabei bekommt die Arbeitslosenversicherung einen immer wichtigeren Stellenwert, da es immer häufiger dazu kommt, dass Bürger in Deutschland vorübergehend Ihren Job verlieren. Damit in einer solchen Situation nicht die finanzielle Situation völlig aus dem Ruder läuft, bezahlt die Gesetzliche Arbeitslosenversicherung ein zeitlich befristetes Arbeitslosengeld – das so genannte Arbeitslosengeld I. Dieses entspricht, zwar immer noch nach einigen Abzügen, in etwa dem eigentlichen Nettogehalt. Dieses Arbeitslosengeld I erhalten Versicherte maximal für 1 Jahr ausgezahlt. Ältere Versicherte über 50 Jahre sogar bis zu 18 Monate und über 58 Jahre alte Versicherte, bis zu 24 Monate. Danach greift dann das Arbeitslosengeld 2, was in etwa einer Grundsicherung gleichkommt.

    Das Arbeitslosengeld I soll den Versicherten dazu dienen nur einen gewisse Zeit den gewohnten Lebensstandart halten zu können. Außerdem sollen sich Versicherte in diesem Zeitraum neu orientieren und sich eine neue Arbeitsstelle suchen können. Damit übernimmt die Gesetzliche Arbeitslosenversicherung eine sehr wichtige Funktion, da diese im Fall der Fälle vor einem sozialen Abstieg schützt.

    Grundsätzlich sind alle sozialversicherungspflichtigen Personen automatisch durch die Gesetzliche Arbeitslosenversicherung versichert. Damit stehen viele Selbstständige und Freiberufler aber außen vor und kommen nicht in den Genuss eines finanziellen Schutzes, falls die Selbstständigkeit nicht funktioniert. Hier besteht aber für einen Teil der Selbstständigen die Möglichkeit sich freiwillig bei der Gesetzlichen Arbeitslosenversicherung zu versichern.

     

    Freiwillige Arbeitslosenversicherung bietet Arbeitslosengeld bei scheitern der Selbstständigkeit

    Haben Selbstständige die Freiwillige Arbeitslosenversicherung in Anspruch genommen und regelmäßig Ihren Beitrag bezahlt, so erhalten Sie wie alle Arbeitnehmer ein Arbeitslosengeld in dem Fall, dass Ihre Selbstständigkeit nicht funktioniere. Hierzu muss die selbstständige Tätigkeit die Versicherte weniger als 15 Stunden in der Woche beschäftigen. Dann gelten Selbstständige in der Freiwilligen Arbeitslosenversicherung als arbeitslos.

    In diesem Fall bezahlt die Arbeitslosenversicherung ein Arbeitslosengeld aus. Dessen Höhe richtet sich anhand der Qualifikation des Versicherten selbst. Dabei unterscheidet die Freiwillige Arbeitslosenversicherung folgende Qualifikationen:

     

    • Hoch-/Fachhochschule (Q1)
    • Fachschule/Meister (Q2)
    • Abgeschlossene Ausbildung (Q3)
    • keine Ausbildung (Q4)

     

    Je nach Einordnung der Qualifikation können Versicherte so zwischen 600 Euro und 1270 Euro im Monat erhalten. Dies ist aber auch noch von weiteren Faktoren abhängig.

     

    Leistungsdauer der Freiwilligen Arbeitslosenversicherung

    Die Dauer der Arbeitslosengeldzahlung richtet sich nach der Laufzeit der Versicherung sowie nach dem Alter des Versicherten. Besteht die Freiwillige Arbeitslosenversicherung bereits seit 1 Jahr, erhalten Versicherte für 6 Monate Arbeitslosengeld. Bei einer Versicherungszeit von 24 Monaten, bezahlt die Versicherung für 12 Monate. Ist der Versicherte 50 Jahre alt und läuft die Freiwillige Arbeitslosenversicherung seit 30 Monate, so bezahlt die Versicherung für 15 Monate das Arbeitslosengeld.

     

    Beitragserhöhung der Freiwilligen Arbeitslosenversicherung im Jahr 2011

    Natürlich erhalten Selbstständige die Freiwillige Arbeitslosenversicherung nicht kostenlos. Der Beitrag lag bis ins Jahr 2010 bei gerade einmal 17,89 Euro im Monat (15,19€ im Osten). Im Jahr 2011 trat allerdings das Beschäftigungschancengesetz in Kraft. Dieses sieht eine Erhöhung des Beitrags zur Freiwilligen Arbeitslosenversicherung auf 38,33 Euro im Westen und 33,60 Euro im Osten vor.

     

    • 38,33 Euro im Monat (Westen)
    • 33,60 Euro im Monat (Osten)

     

    Diesen Beitrag müssen Versicherte natürlich vollständig selbst bezahlen. Es gibt keinen Zuschuss oder ähnliches.

     

    Voraussetzungen für die Freiwillige Arbeitslosenversicherung

    Leider können nicht alle Selbstständigen in Deutschland die Freiwillige Arbeitslosenversicherung abschließen. Nur Selbstständige die vor der Existenzgründung 12 Monate sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren oder Arbeitslosengeld I bekommen haben. Machen sich diese Personen dann Selbstständig, so müssen Sie innerhalb von einem Monat nach Existenzgründung die Freiwillige Arbeitslosenversicherung bei der Arbeitsagentur beantragen. Alle anderen Selbstständigen können nicht in den Genuss dieses Arbeitslosenschutzes kommen.

     

     

    Bisher hat sich die Freiwillige Arbeitslosenversicherung für Existenzgründer immer gelohnt. Insbesondere weil das Preis- Leistungs- Verhältnis stimmte und ein ähnlicher Arbeitslosenschutz kaum zu bekommen ist. Das ändert sich nun ein wenig. Die Beitragsanpassung ist heftig und dürfte gerade für Existenzgründer viel Geld sein. Immerhin müssen diese noch andere Versicherungen bezahlen, in Ihr Unternehmen investieren und dann auch noch leben. Da können knapp 40 Euro oder 35 Euro schon zu viel sein.

    Hier hat das neue Beschäftigungschancengesetz, keine guten Absicherungschancen für Existenzgründer mitgebracht. Der Abschluss ist zwar immer noch ratsam (es gibt keine wirklichen Alternativen), aber der Versicherungsbeitrag ist hoch. Interessierte sollten sich den Abschluss gut überlegen und versuchen den Beitrag zu zahlen. Geht dies nicht, empfiehlt es sich für eine schlechte Auftragslage vorzusorgen. Kleiner Trost – Das Beschäftsigungschancengesetz hat auch eine Beitragserhöhung für Arbeitnehmer mitgebracht! Diese müssen nun statt 2,8% einen Beitragssatz von 3% bezahlen (abzgl. Arbeitgeberanteil).