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Alle Arbeitnehmer und Teil von Selbstständigen sind automatisch in der Gesetzlichen Rentenversicherung versichert. Diese Sozialversicherung soll den Arbeitnehmer ermöglichen, im Alter eine monatliche Rente zu erhalten und von dieser Ihren Lebensstandart zu bezahlen.
Alle Arbeitnehmer und Teil von Selbstständigen sind automatisch in der Gesetzlichen Rentenversicherung versichert. Diese Sozialversicherung soll den Arbeitnehmer ermöglichen, im Alter eine monatliche Rente zu erhalten und von dieser Ihren Lebensstandart zu bezahlen. Jedoch kann die Gesetzliche Rentenversicherung nicht mehr eine ausreichende Rente für den Ruhestand bieten. Daher gewinnt die Private Altersvorsorge der Bürger, einen immer wichtigeren Stellenwert. Die Generali Versicherung bietet im Bereich der Privaten Altersvorsorge die so genannten Vita Produkte. Bei den Vita Altersvorsorge Produkten handelt es sich um die unterschiedlichsten Spar- beziehungsweise Rentenprodukte. Diese bieten eine solide Grundlage um für den eigenen Ruhestand vorzusorgen.
Vita Rentenplan der Generali Versicherung
Bei dem Generali Vita Rentenplan handelt es sich um eine Möglichkeit, Geld über einen längeren Laufzeit anzulegen (Rentenversicherung). Hier können sich Kunden zwischen einer einmaligen Einzahlung oder regelmäßigen Sparraten entscheiden. Nach Ablauf der vereinbarten Zeit, zahlt die Generali Versicherung eine lebenslange, garantierte monatliche Rente aus. Wahlweise haben Kunden aber auch die Möglichkeit, eine einmalige Kapitalauszahlung vorzunehmen. Durch die hohe Flexibilität zeichnet sich der Generali Vita Rentenplan aus. Wollen Kunden beispielsweise eine Immobilie mit Ihrem Guthaben erwerben, können Sie sich für eine einmalige Kapitalauszahlung entscheiden. Möchten Kunden lieber eine monatliche Rente erhalten, garantiert die Generali Versicherung eine lebenslange Rente, welche sich durch Überschüsse sogar noch jährlich erhöhen kann. Gegen einen Zusatzbeitrag kann mit dem Generali Vita Rentenplan auch eine Pflegeversicherung ohne Gesundheitsprüfung abgeschlossen werden.
Vita Riesterente der Generali Versicherung
Mit der Vita Riesterrente haben Kunden der Generali Versicherung ein fondsgebundenes Sparprodukt, welches staatliche Förderungen erhält. Während der Ansparphase investieren Kunden Ihr Geld in Fonds und haben so die Möglichkeit, von den Rendite Chancen von Fonds zu profitieren. Neben den eigenen Beiträge gewährt der Staat einen jährlichen Zuschuss zur Vita Riesterrente. Die staatliche Förderung umfasst eine Grundzulage von 154 Euro für den Versicherungsnehmer selbst, 308 Euro Zulage für einen Ehegatten, 185 Euro für ein kindergeldberechtigtes Kind und 300 für ein kindergeldberechtigtes Kind das ab dem 1. Januar 2008 geboren wurde. Typisch für eine Riester Rente, gewährt die Generali Vita Versicherung eine Beitragsrückgewähr. Nach Ablauf der Versicherungszeit, wird das angesparte Kapital in eine lebenslange Rente umgewandelt. Als einen besonderen Vorteil der Vita Riesterrente der Generali Versicherung besteht in der Möglichkeit bei Beginn der Rentenzahlung, einen Pflegerentenschutz ohne Gesundheitsprüfung abzuschließen.
Vita Basisrente der Generali Versicherung
Das Vita Basisrenten Produkt richtet sich insbesondere an Selbstständige, welche sich eine Altersvorsorge ansparen möchten. Wie die Riesterrente wird die Basisrente staatlich gefördert. So können Selbstständige einen Teil Ihrer Beiträge zur Generali Vita Basisrente, steuerlich absetzen und so, Ihren zu versteuernden Umsatz vermindern. Ledige können Beiträge zur Basisrente bis zu einer Höhe von 20.000 Euro pro Jahr, steuerlich geltend machen. Verheiratete besitzen einen Förderhöchstbetrag von 40.000 Euro pro Jahr. Das in der Vita Basisrente angesparte Guthaben, wird in eine lebenslange Rente umgewandelt. Auch bei der Vita Basisrente haben Kunden die Möglichkeit, bei Beginn der Rentenauszahlung, einen Pflegerentenschutz abzuschließen – und das ohne erneute Gesundheitsprüfung.
Vita Rentenkonto der Generali Versicherung
Bei dem Vita Rentenkonto handelt es sich um eine Sofortrente, bei welcher Kunden eine einmalige Summe anlegen. Die einmalige Summe wird in dem Vita Rentenkonto in eine lebenslange monatliche Rente umgewandelt. Hier erhalten Kunden eine garantierte Rente und wenn die Generali Versicherung Überschüsse erwirtschaftet, noch zusätzlich eine Rentenerhöhung. Sollten Kunden einmal einen einmaligen Betrag benötigen, können Sie einmalig einen Betrag aus dem Generali Vita Rentenkonto abheben. Dies wirkt sich allerdings mindernd auf die monatliche Rente aus. Des Weiteren können Kunden eine Vererbung des eingezahlten Kapitals mit einschließen und können so einen Hinterbliebenenschutz vereinbaren.
Die Vita Altersvorsorge Produkte der Generali Versicherung bieten Kunden die Möglichkeit, zusätzliches Kapital für Ihre Rente anzusparen und so die Gesetzliche Rente aufzubessern. Bis auf das Vita Rentenkonto besitzen alle Produkte bei Leistungsbeginn das Recht, einen Pflegerentenschutz abzuschließen – und das ohne eine erneute Gesundheitsprüfung. So sorgen Kunden gleich für das Risiko einer möglichen Pflegebedürftigkeit vor.