Inhaltsverzeichnis
- 1 Keine Prüfung der Gesundheit von Versicherten
- 2 Beitragsfreie Familienversicherung von Kindern oder sogar Ehepartner
- 3 Beitragsfreier Versicherungsschutz in der Elternzeit
- 4 Geld für ein Hospiz
- 5 Hilfe im Haushalt
- 6 Höheres Mutterschaftsgeld
- 7 Krankengeld bis längerer Arbeitsunfähigkeit
- 8 Lohnfortzahlung bei Krankheit des Kindes
- 9 Mutter Kind Kuren bzw. Vater Kind Kuren
Das Image der Gesetzlichen Krankenversicherung leidet seit Jahren und sinkt kontinuierlich ab.
Das Image der Gesetzlichen Krankenversicherung leidet seit Jahren und sinkt kontinuierlich ab. Die Verantwortlichen in der Politik müssen sich immer wieder an diese Sozialversicherung heran trauen und diese reformieren, da diese sonst auf Milliarden Euros an Zuschuss von Steuergeldern angewiesen ist. Versicherungsvertreter bzw. viele Versicherungsberater weisen auch immer wieder aufs Neue auf die großen Schwierigkeiten der Gesetzlichen Krankenversicherung hin. Die Ärzte mit Kassenlizenz ärgern sich über ein zu geringes Honorar von den Gesetzlichen Krankenkassen. Zu Guter letzt ärgern sich auch zunehmend immer mehr Versicherte über die Gesetzliche Krankenversicherung.
Die Gründe für das schlechte Image der GKV sind vielfältig. Zum einen müssen Versicherte seit Jahren Leistungskürzungen hinnehmen und gleichzeitig einen immer höheren Krankenversicherungsbeitrag bezahlen. Hinzu kommen Verstimmungen, wie zum Beispiel eine schlechte Terminvergabe bei Ärzten oder Zuzahlungen zu bestimmten Medikamenten. Dies sind natürlich nur sehr wenige Beispiele die für ein schlechtes Image der Gesetzlichen Krankenversicherung gesorgt haben. Doch viel zu häufig wird auch vergessen welche sehr guten Leistungen die GKV für Versicherten noch beinhaltet. Um dem zum Teil wirklich ungerechten Image der Gesetzlichen Krankenversicherung entgegen zu wirken, hier eine Übersicht wo die GKV Ihren Versicherte noch gute Leistungen anbietet:
Keine Prüfung der Gesundheit von Versicherten
Die Gesetzliche Krankenversicherung arbeitet nach dem Solidarprinzip. Das führt dazu, dass kein Versicherter eine Gesundheitsprüfung in der GKV befürchten muss. Es ist also egal welche Vorerkrankungen ein Antragssteller schon hat, die Gesetzliche Krankenversicherung leistet für Ihn und verlangt den gleichen Beitragssatz wie von jedem anderen Versicherten auch. Beim Wechsel der Krankenkasse braucht sich also kein Versicherte eine Gesundheitsprüfung fürchten.
Bei der Privaten Krankenversicherung sieht das ganz anders aus. Hier erfolgt eine Gesundheitsprüfung des Antragsstellers. Mögliche Vorerkrankungen können nur gegen eine Risikoprämie mitversichert werden.
Beitragsfreie Familienversicherung von Kindern oder sogar Ehepartner
Der wohl größte Vorteil und die beste Leistung welche die Gesetzliche Krankenversicherung Ihren Versicherten anbietet, besteht in der beitragsfreien Familienversicherung. Hier können sozialversicherungspflichtige Versicherte Ihre Kinder beitragsfrei krankenversichern. Sogar wenn der Ehepartner unter 360 Euro im Monat (oder 400 Euro als Minijobber) verdient, so gilt die beitragsfreie Familienversicherung auch für den Ehepartner.
In der Privaten Krankenversicherung muss für jede Person (auch für die eigenen Kinder) eine eigene Police abgeschlossen werden.
Beitragsfreier Versicherungsschutz in der Elternzeit
Eltern haben die Möglichkeit eine Elternzeit von bis zu 3 Jahren in Anspruch zu nehmen und quasi für Ihren Nachwuchs eine Pause Ihrer Arbeit einlegen. In der Elternzeit besteht ein beitragsfreier Versicherungsschutz in der Gesetzlichen Krankenversicherung. Die einzige Voraussetzung ist, dass derjenige Elternteil welcher die Elternzeit beansprucht, vorher versicherungspflichtig in der GKV war.
Privatversicherte müssen in Ihrer Elternzeit weiterhin den Beitrag zur Privaten Krankenversicherung bezahlen.
Geld für ein Hospiz
Viele Versicherte werden in Ihren letzten Tagen in einem Hospiz begleitet. Hier zahlt die Gesetzliche Krankenversicherung 151,20 Euro pro Tag für das Hospiz. Eine solche Leistung sieht die Private Krankenversicherung nicht vor.
Hilfe im Haushalt
Sind Versicherte der Gesetzlichen Krankenversicherung in Kur oder werden stationär behandelt, so bezahlt die Krankenkasse eine Haushaltshilfe. Eine solche Leistung sieht eine Private Krankenversicherung nicht vor.
Höheres Mutterschaftsgeld
Frauen die 6 Wochen vor der Geburt und 8 Wochen nach der Geburt nicht arbeiten, erhalten das so genannte Mutterschaftsgeld von Ihrer Gesetzlichen Krankenkasse bezahlt. Diese Mutterschaftsgeld soll als Lohnersatz dienen. Das Mutterschaftsgeld umfasst dabei 13 Euro pro Tag, also über 1.200 Euro maximal.
Privatversicherte Mütter bekommen einmalig 210 Euro von dem Bundesversicherungsamt ausgezahlt.
Krankengeld bis längerer Arbeitsunfähigkeit
Wird ein Arbeitnehmer krank erhält er in den ersten 6 Wochen seinen Lohn vom Arbeitgeber. Ab der 7 Woche (43. Tag) greift das Gesetzliche Krankengeld welches die Gesetzliche Krankenkasse den versicherten auszahlt. Das Krankengeld ist automatischer Bestandteil des Versicherungsschutz der GKV. Privatversicherte müssen dies mit einer Krankentagegeldversicherung extra absichern – natürlich gegen eigenen Beitrag.
Lohnfortzahlung bei Krankheit des Kindes
Wird der Nachwuchs krank und kann sich kein anderer um das Kind kümmern, so brauchen sich Eltern in der Gesetzlichen Krankenversicherung keine Sorgen machen. Der Arbeitgeber ist verpflichtet bis zu 10 Tage im Jahr (Alleinerziehende bis 20 Tage) für die Pflege eines kranken Kindes (bis 12 Jahre) den Lohn normal weiter zu zahlen. Beansprucht der Nachwuchs eine längere Pflege so zahlt die Gesetzliche Krankenkasse ein Kinderpflegekrankengeld.
Mutter Kind Kuren bzw. Vater Kind Kuren
Benötigt eine Mutter oder ein Vater eine Kur, kann diese bei der Gesetzlichen Krankenkasse beantragt werden. Diese bezahlt auch eine Mutter-Kind-Kur bzw. Vater-Kind-Kur. Zwar wird eine solche Kur immer weniger genehmigt, dennoch gehört diese zum Leistungsumfang der Gesetzlichen Krankenversicherung. Die Private Krankenversicherung sieht hier keine Leistung vor.
Die Gesetzliche Krankenversicherung bietet trotz Ihrer Schwächen und Leistungskürzungen doch einige Vorteile. Insbesondere die beitragsfreie Familienversicherung und das Gesetzliche Krankengeld sind ein Geschenk an die Versicherten und ein klarer Vorteil. (Wenn auch die beitragsfreie Familienversicherung zu einem der Problemverursacher der Gesetzlichen Krankenversicherung gehört. Darauf haben Versicherte aber keine Einfluss.) Diese ganzen Leistungen und Vorteile bietet die Private Krankenversicherung nicht. Dies sollte durchaus im Kopf behalten werden, vielleicht steigt damit ja das Ansehen der GKV.