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In den letzten Wochen versendeten die meisten deutschen Banken Ihre neuen Geschäftsbedingungen an Ihre Kunden. Kunden sollten sich nicht wundern, wenn Sie ein 20 bis 30 seitiges Bedingungswerk erhalten. Grund für das Versenden der neuen Geschäftsbedingungen, besteht in einer neuen EU Richtlinie, die Banken zu Änderungen Ihrer bisherigen Regelungen veranlasst. Dabei sind die neuen EU Vorgaben nicht unbedingt ein großer Vorteil für die Kunden.
In den letzten Wochen versendeten die meisten deutschen Banken Ihre neuen Geschäftsbedingungen an Ihre Kunden. Kunden sollten sich nicht wundern, wenn Sie ein 20 bis 30 seitiges Bedingungswerk erhalten. Grund für das Versenden der neuen Geschäftsbedingungen, besteht in einer neuen EU Richtlinie, die Banken zu Änderungen Ihrer bisherigen Regelungen veranlasst. Dabei sind die neuen EU Vorgaben nicht unbedingt ein großer Vorteil für die Kunden. Da wohl die wenigsten Menschen einen prüfenden Blick in die neuen AGB Ihrer Bank werfen, finden Sie hier eine kurze Aufstellung über die wichtigsten Änderungen:
Sorgfältig Überweisungen prüfen
Bislang haben die deutschen Banken bei dem Ausführen einer Überweisung überprüft, ob die Kontonummer auch zu dem angegebenen Namen übereinstimmt. Mit Einführung der EU Richtlinie sind Banken in Zukunft zu dieser Prüfung nicht mehr verpflichtet. Gerade diese Änderung kann aber für Kunden einiges an mehr Ärger bedeuten. Schnell ist eine Kontonummer vertauscht und wegen des Wegfalls der Namen-Nummern-Prüfung, wird das Geld auf ein falsches Konto überwiesen. Denn die Bank ist ebenfalls nicht mehr verpflichtet, den falsch gebuchten Überweisungsbetrag zurück zu buchen. Stattdessen müssen sich jetzt Kunden selbst eine Auskunft über den tatsächlichen Empfänger bei Ihrer Bank einholen und diesen darauf hinweisen, dass es sich um eine fehlerhafte Buchung handelt. Diese Änderung sollten Kunden dazu veranlassen, noch sorgfältiger die Überweisungen zu überprüfen, bevor diese bestätigt werden.
Höhere Selbstbeteiligung bei Schäden durch Verlust der eigenen ecKarte
Auch wenn Bankkunden in Zukunft Ihre ecKarte verlieren und Fremde mit dieser Bargeld abheben, müssen Kunden jetzt eine höhere Selbstbeteiligung am Schadenfall hinnehmen. Bislang trugen die Kunden nur 10% der Schadensumme selbst. Jetzt müssen Kunden 150 Euro pro Schaden aus Ihrer eigenen Tasche bezahlen. Allerdings gibt es bereits jetzt Volksbanken und Sparkassen welche die neue Haftungshöhe nicht übernehmen möchten und statt dessen die bisherigen Form der Selbstbeteiligung beizubehalten.
Schnellere SEPA Überweisungen
Die Änderungen der EU Richtlinie haben aber auch Vorteile für Kunden. So sieht die neue Richtlinie vor, dass Banken eine SEPA Überweisung, innerhalb von 3 Arbeitstagen auf dem anderen Konto gutschreiben müssen. So können Kunden deutlich schneller Ihre Überweisungen innerhalb der Europäischen Union durchführen. Auch die Rückführung einer SEPA Überweisung kann jetzt innerhalb von 2 Monaten, von dem Kontoinhaber erfolgen. Bisher hatten Kunden maximal 6 Wochen Zeit.
Des Weiteren untersagt die neue Richtlinie den Banken die Möglichkeit, höhere oder gesonderte Gebühren für Überweisungen ins Ausland zu verlangen.
(Die Änderungen zu den SEPA Überweisungen müssen allerdings erst bis November 2012 umgestellt werden.)