Schon seit längerer Zeit plant die deutsche Bundesregierung die Mitarbeiterbeteiligung für Firmen und natürlich die Arbeitnehmer attraktiver zu machen.Dazu können seit April 2009 so genannte Mitarbeiterfonds aufgelegt werden. Diese förderte der Bund auch mit steuerlichen Vorteilen, jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen.
Schon seit längerer Zeit plant die deutsche Bundesregierung die Mitarbeiterbeteiligung für Firmen und natürlich die Arbeitnehmer attraktiver zu machen.Dazu können seit April 2009 so genannte Mitarbeiterfonds aufgelegt werden. Diese förderte der Bund auch mit steuerlichen Vorteilen, jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen. Eine Steuerbegünstigung der Mitarbeiterbeteiligung war nur dann gegeben, wenn die Unternehmen Geld zusätzlich zu dem normalen Gehalt auszahlten und dieser in einem Mitarbeiterfonds investieren. Das dürfte auch der Hauptgrund sein, weshalb es seit April 2009 kein einziger Mitarbeiterfonds aufgelegt wurde. Dies soll sich nun ändern.
Neuer Gesetzesentwurf für den Mitarbeiterfonds
Ein neuer Gesetzesentwurf soll jetzt eine der größten Hürden für eine größere Nutzung der Mitarbeiterbeteiligung, beseitigen. Nach dem neuen Gesetzentwurf sollen künftig, bis zu 360 Euro des normalen Gehalts, abgaben- und steuerfrei in Ihr Unternehmen investieren können (zum Beispiel in Form des Mitarbeiterfonds). Die Möglichkeit zur Entgeltumwandlung soll rückwirkend zum 1. April 2009 wirksam werden.
Allerdings warnen Experten Mitarbeiter davor, anstatt der Mitarbeiterbeteiligung auf Ihre Betriebliche Altersvorsorge zu verzichten. In vielen Fällen können Mitarbeiter nicht beides nutzen. Dabei sollte die Betriebliche Altersvorsorge einen höheren Stellenwert gegenüber der Mitarbeiterbeteiligung erhalten. Immerhin bauen Arbeitnehmer mit der BAV Rücklagen für Ihre Rente auf. Die Mitarbeiterbeteiligung in Form von Mitarbeiterfonds hingegeben, beteiligt Sie quasi an den Gewinnen und Verlusten des Unternehmens.
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