Arbeitnehmer die im öffentlichen Dienst tätig sind, werden automatisch in der Gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert. Dabei soll die Gesetzliche Rente den Arbeitnehmern des öffentlichen Dienst eine Grundversorgung bieten.
Arbeitnehmer die im öffentlichen Dienst tätig sind, werden automatisch in der Gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert. Dabei soll die Gesetzliche Rente den Arbeitnehmern des öffentlichen Dienst eine Grundversorgung bieten. Durch eine geförderte Zusatzversorgung werden Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst, bei Ihrer Versorgung durch Beamten gleichgestellt. Hierzu erhalten Sie eine Betriebsrente. Diese wird von der Versorgungsanstalt des Bundes und Länder verwaltet.
Betriebsrente der Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst
Grundsätzlich erhalten Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst eine Regelaltersrente von der Gesetzlichen Rentenversicherung. Um aber eine gleiche Altersvorsorge für Beschäftigte im öffentlichen Dienst zu gewährleisten, wie diese Beamte erhalten, sieht der Tarifvertrag eine Betriebliche Altersvorsorge vor. Hierzu zahlen der Arbeitgeber und die Arbeitnehmer Beiträge in die Versorgungsanstalt des Bundes und Länder ein. Allerdings fällt der Arbeitgeberanteil deutlich höher aus, als der Arbeitnehmeranteil.
Der Tarifvertrag der Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst, sieht eine Pflichtversicherung bei der Versorgungsanstalt des Bundes und Länder vor. Dies ist für die Arbeitnehmer auch durchaus sinnvoll, da die Beitragseinzahlungen sehr gering sind. Dennoch erhalten Sie später eine vergleichsweise hohe Betriebsrente. Diese stellt einen überaus sinnvolle Ergänzung zu der Gesetzlichen Rente dar.
VBL bietet Private Rentenversicherung
Neben der Abwicklung der (obligatorischen) Betrieblichen Altersvorsorge für Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst, bietet die Versorgungsanstalt auch noch einen Privaten Renten- Vertrag und ein Angebot für eine fondsgebundene Rentenversicherung an. Mit dem VBL Produkt „BVLdynamik“ schließen Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes eine fondsgebundene Rentenversicherung ab. Mit dem „VBLextra“ sparen Arbeitnehmer in einen zusätzlichen Altersvorsorgevertrag welcher der Betrieblichen Altersvorsorge ähnelt.
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