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Die Private Krankenversicherung bietet Ihren Versicherten einen umfangreichen Krankenversicherungsschutz.
Die Private Krankenversicherung bietet Ihren Versicherten einen umfangreichen Krankenversicherungsschutz. Im direkten Vergleich mit der Gesetzlichen Krankenversicherung bietet die PKV in vielen Bereich deutlich mehr Leistungen. Das macht sich insbesondere bei Behandlungen bemerkbar. Privatversicherte erhalten zum Beispiel deutlich schneller einen Termin, erhalten im Krankenhaus ein Ein- bis Zweibettzimmer und der Chefarzt des Krankenhauses nimmt die Betreuung vor. Doch diese deutlich besseren Leistungen der Privaten Krankenversicherung müssen Versicherte auch teuer bezahlen. Während eine PKV in jungen Jahren noch bezahlbar ist, sieht dies bei sehr vielen Privatversicherten im Alter ganz anders aus. Im Laufe der Jahre muss ein Versicherer die Beiträge für seinen Krankenversicherungsschutz regelmäßig anpassen und erhöhen. Mit diesen Beitragsanpassungen gibt die Versicherung die allgemeine Kostensteigerung der Medizinbranche an die Versicherten weiter. Und eine Kostensteigerung sowie die Mitversicherung des aktuellen medizinischen Fortschritts, führt im Schnitt zu einer Beitragserhöhung von 5% pro Jahr. Lag der Krankenversicherungsbeitrag mit 30 Jahren noch bei 300 Euro im Monat, bedeutet dies bei einer Anpassung von 5% jährlich, ein Beitrag von über 1.500 Euro mit 65 Jahren. Ein unbezahlbarer Beitrag nur für die Krankenversicherung.
Das hat auch die Politik erkannt und den Gesetzlichen Beitragszuschlag eingeführt. Hierbei handelt es sich um eine Zuschlag zum Beitrag welchen die Private Krankenversicherung anlegen soll. Dieses zusätzliche Guthaben darf nur zur Beitragssenkung des Versicherten im Alter ab 65 Jahren verwendet werden. Dementsprechend fällt der monatliche Krankenversicherungsbeitrag nicht so hoch aus, wie oben kalkuliert. Es ist aber durchaus Realität, dass 65 Jahre alte Versicherte zwischen 600 Euro und 800 Euro im Monat, nur für Ihren Krankenversicherungsbeitrag bezahlen müssen. Gerade für Arbeitnehmer bei denen der Arbeitgeberanteil entfällt und Selbstständige die keine Tausende Euro im Monat als Rente bekommen, ein sehr hoher Beitrag. Zumal meistens auch noch eine Selbstbeteiligung bezahlt werden muss.
Um den hohen Beiträgen entgegenzuwirken bieten die Krankenversicherer selbst eigene Lösungen an. Hier haben Sie zum Beispiel einen Beitragsentlastungstarif entwickelt.
Beitragsentlastungstarif senkt den Beitrag im hohen Alter
Ein Beitragsentlastungstarif wird in der Regel Versicherten mit zunehmenden Alter angeboten. So bezahlt beispielsweise ein 50 Jahre alter Versicherter einen bestimmten Betrag in den Beitragsentlastungstarif. Dafür erhält der versicherte ab seinem 65. Geburtstag eine dauerhafte Beitragssenkung, beispielsweise von 150 Euro jeden Monat. Die Höhe der Beitragssenkung richtet sich nach dem eingezahlten Beitrag und dem Alter des Versicherten.
Zu bedenken ist allerdings, dass Versicherte mit dem Beitragsentlastungstarif tatsächlich weniger Beitrag für Ihre Private Krankenversicherung bezahlen müssen. Allerdings bleibt auch der Beitrag für den Beitragsentlastungstarif weiterhin bestehen. Der eigentliche Vorteil ergibt sich also aus der Differenz zwischen dem Beitrag für den Beitragsentlastungstarif und dem Beitragsnachlass ab 65. Jahre. In den meisten Fällen beträgt dieser Vorteil etwa 50 bis 90 Euro. Eine solche Beitragsentlastung können sich Versicherte aber auch mit normalen Sparprodukten ansparen, dafür braucht es eher keinen extra Beitragsentlastungstarif einer Versicherung.
Beitragsentlastung mit zusätzlicher Privater Rentenversicherung
Neben dem Beitragsentlastungstarif, bieten einige Versicherungen auch die Möglichkeit mit einer Privaten Rentenversicherung bzw. Lebensversicherung zusätzliches Geld für den Krankenversicherungsbeitrag anzusparen (z.B. das Gesundheitskonto der Stuttgarter Versicherung). Hierbei bezahlen Versicherte ganz normal einen Beitrag in die Rentenversicherung ein. Mit Ender Sparphase wird das angesparte Kapital dann in eine monatliche Rente umgewandelt. Diese zusätzliche Rente dient dann zur Senkung des Krankenversicherungsbeitrags im Alter.
Von dem Abschluss einer Privaten Rentenversicherung zur Senkung des Beitrags für eine Private Krankenversicherung im Alter, wird grundsätzlich immer abgeraten. Allerdings muss dies nicht grundsätzlich falsch sein. Der Hauptgrund für die ablehnende Haltung gegen die Rentenversicherung besteht in der hohen Provisionszahlung, da für den Abschluss durchaus einige Tausend Euro Abschlusskosten anfallen welche natürlich der Versicherte bezahlen muss. Als Sparprodukt also nicht sinnvoll, da am Anfang mit negativen Kapital gespart wird.
Aber eine Rentenversicherung bietet einen wichtigen Vorteil. Die monatlichen Beiträge und erwirtschafteten Zinsen unterliegen nicht der Abgeltungssteuer. Das erhöht den Zinseszinseffekt erheblich. Auch werden die Rentenzahlungen steuerlich besser behandelt (Ertragsanteilbesteuerung). Dies sieht bei einer Kapitalentnahme von einem Sparprodukt anders aus. Aus diesem Grund kann sich eine Private Rentenversicherung zur Senkung des Krankenversicherungsbeitrag lohnen – aber nur wenn Sparer noch jung sind und die Beiträge auch dauerhaft in diese Rentenversicherung eingezahlt werden. Ansonsten empfehlen sich tatsächlich andere Sparprodukte (Fondssparplan, Banksparplan) um selbst Kapital anzusparen welches zur Beitragssenkung verwendet werden kann.