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Seit Dezember 2010 gilt in Deutschland die Winterreifenpflicht.
Seit Dezember 2010 gilt in Deutschland die Winterreifenpflicht. Erstmalig hat der Gesetzgeber den deutschen Autofahrern genau vorgeschrieben, zu welchem Zeitpunkt Sie mit Winterreifen fahren müssen. Bei Glatteis, Schneematsch, Schneeglätte sowie bei Eis- und Reifenglätte müssen Autofahrer in Deutschland mit Winterreifen fahren. Gleichzeitig definiert die StVO was Winterreifen überhaupt sind (M+S Reifen, Ganzjahresreifen). Diese genaue Beschreibung bzw. Definition war zwingend notwendig, da das Bundesverfassungsgericht die vorherige Regelung auf Grund mangelnder Definition der Winterreifenpflicht einkassierte. Das Fahrer in Deutschland nun bei schlechten Wetter über eine entsprechende Bereifung verfügen muss, bringt nicht nur dem Staat mehr Einnahmen durch Bußgelder, sondern hat auch erheblichen Einfluss auf die Sicherheit im Straßenverkehr. Denn die Winterreifen sorgen für mehr Haftung auf der Straße und vermeiden so Unfälle. Wird dennoch ein Fahrzeug mit Sommerreifen gefahren und verursacht einen Unfall, greift hier dennoch der Versicherungsschutz der Kfz Versicherung, wenn auch etwas eingeschränkt.
Uneingeschränkter Versicherungsschutz der Kfz Haftpflichtversicherung
Fährt ein Versicherte mit Sommerreifen im Winter und verursacht einen Unfall, so leistet die Kfz Haftpflichtversicherung in jeden Fall. Schädigt der Versicherte also einen Dritten, so reguliert dies die Kfz Haftpflichtversicherung und der Geschädigte bleibt nicht auf seinen Kosten sitzen. Hier muss der Versicherte keine Leistungskürzung wegen einer falschen Bereifung fürchten. Das sieht bei der Kfz Vollkaskoversicherung etwas anders aus.
Eingeschränkter Versicherungsschutz der Kfz Vollkaskoversicherung
Bei selbstverschuldeten Unfällen greift nur der Versicherungsschutz einer Kfz Vollkaskoversicherung. Ob diese bei einer falschen Bereifung bezahlt, hängt von dem Versicherungsbedingungen des Tarifs an. Damit eine Vollkaskoversicherung uneingeschränkt leistet, muss die Versicherung auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit verzichten. Denn fahren Versicherte mit Sommerreifen obwohl Sie Winterreifen fahren müssten, gilt dies als grob fahrlässig.
Die neueren und etwas leistungsstärkeren Tarife sehen eine Leistung auch bei grob fahrlässigen Schäden vor. Ist dies der Fall zahlt die Kfz Vollkaskoversicherung. Verzichtet die Versicherung nicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit, so nimmt der Versicherer eine Leistungskürzung im Verhältnis (Schwere der Schuld) vor. Hier müssen Versicherte mit einem erheblichen Eigenanteil rechnen.
Natürlich sollten alle Fahrzeughalter für eine geeignete Bereifung sorgen und zum Winter hin von Ihren Sommerreifen auf Winterreifen wechseln. Das vermiedet schon im Vorfeld einen möglichen Unfall und jede Menge Ärger. Sollte aber dennoch mal nicht für eine ausreichende Bereifung gesorgt sein, ist es für Versicherte von Vorteil wenn Sie eine leistungsstarke Vollkaskoversicherung haben. Lediglich bei diese droht Versicherten eine Leistungskürzung. Die Kfz Haftpflichtversicherung leistet in diesem Fall und ersetzt den Geschädigten Ihren Schaden.