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Ab 2010 erhöht sich Kindergeld und Kinderfreibetrag

    Die deutsche Bundesregierung beschloss im Dezember das neue Wachstumsbeschleunigungsgesetz. Ein unter den Politikern und vielen Experten umstrittenes Gesetz. Doch obwohl dieses Gesetz mit seinen Änderungen heftig in der Kritik steht, bringt es für Familien ab 2010 einige Vorteile mit sich.

    Die deutsche Bundesregierung beschloss im Dezember das neue Wachstumsbeschleunigungsgesetz. Ein unter den Politikern und vielen Experten umstrittenes Gesetz. Doch obwohl dieses Gesetz mit seinen Änderungen heftig in der Kritik steht, bringt es für Familien ab 2010 einige Vorteile mit sich.
    So können sich Familien ab 2010 über eine steuerliche Entlastung und etwas mehr Geld für jedes Kind freuen.

     

    Höheres Kindergeld ab 2010

    Ab 2010 wird das das Kindergeld erhöht. Aktuell erhalten Eltern für das erste und zweite Kind einen Betrag von 164 Euro pro Monat. Für das dritte Kind zahlt der Staat 170 und für das vierte und alle folgenden Kinder ein Kindergeld in Höhe von 195 Euro. Das Kindergeld wird nun um 20 Euro pro Kind erhöht. Familien können sich also ab 2010 über 184 Euro für das erste und zweite, 190 Euro für das dritte und 215 Euro für alle weiteren Kinder freuen. Doch damit noch nicht genug.

     

    Kinderfreibetrag wird angepasst

    Auch der Kinderfreibetrag wird von der Bundesregierung zum Jahr 2010 erhöht und bietet so eine deutliche steuerliche Entlastung für Familien. Aktuell liegt der Kinderfreibetrag bei 6024 Euro. Ab 2010 wird der Kinderfreibetrag auf 7008 Euro pro Jahr angehoben. Neben dem Kinderfreibetrag wird auch der Grundfreibetrag von derzeit 7684 Euro auf 8004 Euro angehoben. Insgesamt werden Familien in Deutschland ab 2010 spürbar steuerlich entlastet.

    Neben der Erhöhung des Kinderfreibetrags und von dem Kindergeld, können sich alle Bürger in Deutschland auch über einen weiteren Punkt freuen. Ab 2010 können Beiträge zur Gesetzlichen Krankenversicherung und zur Gesetzlichen Pflegeversicherung zu 100% steuerlich geltend gemacht werden. Selbstständige können Ihre Beiträge zur Privaten Krankenversicherung nur bis zu einer Jahreshöchstgrenze von 2800 Euro steuerlich geltend machen.