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Schaufeln am Strand
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2013 keine Auslandsreisekrankenversicherung über eine Betriebliche Krankenkasse

    Urlauber sollten ihren Krankenversicherungsschutz überprüfen. Seit 1. Januar 2013 dürfen Betriebliche Krankenkassen keinen kostenlosen, weltweiten privaten Auslandskrankenschutz mehr anbieten.

    Urlauber sollten ihren Krankenversicherungsschutz überprüfen. Seit 1. Januar 2013 dürfen Betriebliche Krankenkassen keinen kostenlosen, weltweiten privaten Auslandskrankenschutz mehr anbieten.

    Schaufeln am StrandIn Deutschland versichern sich fast 23 Millionen Menschen mit einer Auslandsreisekrankenversicherung, um sich und ihre Familien vor Kosten für ambulante und stationäre Behandlungen im Ausland zu schützen. Auch wenn deutsche Urlauber und Touristen bei ihren Aufenthalten innerhalb von Europa und in Ländern, mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen hat, gesetzlich krankenversichert sind, reichen die versicherten Leistungen meistens nicht aus. Denn die Gesetzlichen Krankenkassen zahlen innerhalb von Europa nur einen Bruchteil, außerhalb Europas nur sehr wenige Behandlungskosten. Auch Rücktransportkosten nach Deutschland werden nicht übernommen.

    Wer im Ausland erkrankt, wird oft als Privatpatient behandelt und muss mit entsprechend hohen Kosten rechnen, die schwindelerregende Höhen annehmen können, wenn man mit der Familie unterwegs ist.

     

    Umfassende Absicherung mit einer privaten Auslandsreisekrankenversicherung

    Falls Versicherte im Ausland erkranken, übernimmt eine private Auslandsreisekrankenversicherung in der Regel alle Behandlungskosten, die von der gesetzlichen Krankenkasse nicht bezahlt werden. Dazu gehören auch Kosten für ambulante ärztliche Behandlungen, Operationen, Röntgendiagnostik, ärztlich verordnete Arznei-, Verband- und Heilmittel, Zahnbehandlungen, Unterbringung und Verpflegung bei einem Krankenhausaufenthalt sowie den Transport zum Krankenhaus. Sollte ein Rücktransport nach Deutschland erforderlich sein, übernimmt die private Versicherung auch hierfür die Kosten.

     

    Umstrittende Rücktransportkosten

    Ab wann es notwendig ist, dass Patienten nach Deutschland zurück transportiert werden, ist bei den Versicherern umstritten, und man sollte genau die Vertragsbedingungen lesen. Während einige Versicherer die Kosten für den Rückflug übernehmen, wenn der Rücktransporte medizinisch "sinnvoll und vertretbar" ist, zahlen andere Versicherer nur, wenn der Rücktransport "notwendig" ist.

    Steht schon vor Antritt der Reise fest, dass Behandlungen wie zum Beispiel Hypnose, Psychotherapie, Entzugsbehandlung, Zahnersatz usw. notwendig sind, übernimmt die Auslandsreisekrankenversicherung nicht die Kosten, ebenso nicht bei vorsätzlich herbeigeführten Krankheiten oder Unfällen.

     

    Kosten einer Auslandsreisekrankenversicherung

    Einen Jahresvertrag erhalten Einzelpersonen schon für weniger als zehn Euro, Familien zahlen knapp 18 Euro. Für Senioren wird es ab 60, 65 oder 70 Jahre deutlich teurer. Kein besonders hoher Beitrag für einen so wichtigen Schutz. Ein Reiseversicherungsvergleich bietet eine gute Übersicht der Angebotstarife.
     

    Bild: istockphoto.com ©Trout55