Viele Menschen legen Wert darauf sich von einem Heilpraktiker behandeln zu lassen und bestimmte Krankheiten mit Hilfe von Naturheilverfahren zu lindern. Jedoch zahlen nur die wenigsten Gesetzlichen Krankenkassen die Naturheilverfahren oder nur, wenn der Versicherte in einen entsprechenden Wahltarif wechselt. Doch ein entsprechender Wahltarif bindet die Versicherten automatisch für 3 Jahre an die Krankenkasse.