Sinnvolle Alternativen zur Kündigung einer kapitalbildenden Lebensversicherung

Viele Menschen in Deutschland vertrauen bei Ihrer Privaten Altersvorsorge auf kapitalbildende Lebensversicherungen. Kein Wunder, immerhin leistet eine kapitalbildende Lebensversicherung sowohl im Todesfall der Versicherten Person, als auch bei Erleben des Versicherungsfalls.  Stirbt die versicherte Person so bezahlt die Lebensversicherung die vereinbarte Versicherungssumme an die Angehörigen aus (sofern diese als Bezugsberechtigte Personen angegeben wurden). Endet die Sparphase der Versicherung, so stehen Versicherten ein großes Kapital zur freien Verfügung welches dann für die Altersvorsorge genutzt werden kann (z.B. zur Investition in eine Sofortrente für eine monatliche Rentenzahlung).

Doch gerade die Kapitalauszahlung zum Ende der Versicherungszeit, erhalten nur wenige Versicherten. Bei einer kapitalbildenden Lebensversicherung handelt es sich um eine Versicherung welche häufig über viele Jahrzehnte geführt wird. Im Laufe des Lebens können aber Situationen auf Versicherte zukommen, die es deutlich erschweren wenn nicht unmöglich machen, die Beiträge für die Lebensversicherung weiter zu zahlen. Sei es die Geburt eines Kindes oder eine überraschende Arbeitslosigkeit. Solche Situation können zu finanziellen Schwierigkeiten führen, in denen die Weiterzahlung der Versicherungsbeiträge unmöglich ist. Die Folge: viele Versicherte kündigen Ihre kapitalbildende Lebensversicherung und nutzen das vorhandene Guthaben anderweitig. Eine völlig nachvollziehbare Reaktion, die Versicherte aber besonders viel Geld kosten kann. Dabei gibt es zum Teil deutlich sinnvollere Alternativen zu einer Kündigung einer Lebensversicherung.

 

Kündigung kommen Versicherte teuer zu stehen

Kündigen Versicherte Ihre Lebensversicherung, erhalten Sie in vielen Fällen nicht einmal die eingezahlten Versicherungsbeiträge zurück. Wird eine junge Versicherung mit nur wenigen Jahren Laufzeit gekündigt, müssen Versicherte hier schwere Einbußen hinnehmen. Denn die Versicherungsgesellschaft zahlt bei Kündigung nur den so genannten Rückkaufswert aus. Der Rückkaufswert sind die eingezahlten Versicherungsbeiträge abzüglich der Vertriebskosten und Verwaltungskosten – und diese werden in den ersten Versicherungsjahren durch die Versicherungsbeiträge bezahlt.

Außerdem profitieren Versicherte bei einer kapitalbildenden Lebensversicherung erst durch die Zinsen welche auf das hohe Kapital zum Ende der Versicherungslaufzeit erwirtschaftet werden. Hier entfaltet der Zinseszinseffekt seine volle Wirkung und sorgt so für einen ordentlichen Kapitalzuwachs. Wird die Lebensversicherung in jungen Jahren gekündigt, profitieren Versicherte hiervon nicht mehr. Natürlich entfällt bei Kündigung auch der Versicherungsschutz (Todesfallschutz). Das muss aber nicht sein. In einigen Situationen lohnt es sich für Versicherte Alternativen in Anspruch zu nehmen und so deutlich mehr von Ihrer kapitalbildenden Lebensversicherung zu haben.

 

Sinnvolle Alternativen zur Kündigung einer kapitalbildenden Lebensversicherung

 

Beitragsstundung

Kann ein Versicherte die Versicherungsbeiträge nur für eine kürzere Zeit nicht bezahlen, zum Beispiel weil er arbeitslos geworden ist, empfiehlt es sich eine Prämienstundung vorzunehmen. Hier bezahlt der Versicherte für einen begrenzten Zeitraum (je nach Versicherung unterschiedlich, normalerweise 6 Monate) keine Versicherungsbeiträge. Nach Ablauf des Zeitraums bezahlt der Versicherte die gestundeten Beiträge allerdings wieder zurück inklusive Zinsen. Dafür bleibt der Versicherungsschutz allerdings in vollem Umfang erhalten.

 

Senkung der Versicherungssumme

Sollte einfach grundlegend nicht mehr so viel Geld zur Verfügung stehen, zum Beispiel weil jetzt eine Familie zu versorgen ist, empfiehlt sich die Versicherungssumme zu senken. Es sinkt zwar der Versicherungsschutz, aber auch die Versicherungsbeiträge sinken entsprechend. Allerdings Bedarf es für eine Senkung der Versicherungssumme die Zustimmung der Lebensversicherung.

 

Sparbeitrag pausieren

Bei einer kapitalbildenden Lebensversicherung bezahlen Versicherte im Grunde zwei „Beiträge“ (diese sind nur zu einem Beitrag zusammengefasst). Und zwar gliedert sich der Versicherungsbeitrag in eine Risikobeitrag für den Todesfallschutz und einen Sparbeitrag für den Kapitalaufbau auf. Manche Lebensversicherungen erlauben die Aussetzung des Sparbeitrags, für einen begrenzten Zeitraum von beispielsweise 1 oder 2 Jahre. Der Versicherungsbeitrag sinkt doch der Todesfallschutz bleibt weiterhin in vollem Umfang bestehen. Nach Ablauf der „Pausenzeit“, müssen Versicherte allerdings die Sparbeiträge wieder zurückzahlen.

 

Versicherungslaufzeit erhöhen

Um den Versicherungsbeitrag zu verringern, können Versicherte auch die Laufzeit der Versicherung erhöhen. Da die Versicherungssumme identisch bleibt, durch die längere Sparphase verringert sich der Versicherungsbeitrag. Allerdings können Versicherte erst zu einem deutlich späteren Zeitpunkt mit der Kapitalleistung der Lebensversicherung rechnen. Auch müssen die Beiträge für einen längeren Zeitraum gezahlt werden.

 

Beitragsfreistellung der Lebensversicherung

Sollte dauerhafte kein Geld für die kapitalbildende Lebensversicherung zur Verfügung stehen, empfiehlt es sich eine Beitragsfreistellung vorzunehmen. Dadurch bleibt das eingezahlte Guthaben bestehen. Allerdings sinkt natürlich auch die Leistung der Lebensversicherung.

 

Policendarlehn

Benötigen Versicherte kurzfristig eine höhere Geldsumme, weil Sie zum Beispiel ein Haus kaufen wollen, so kann hier ein Policendarlehn weiterhelfen. Bei einem Policendarlehn können Versicherte ein Darlehn bis zur Höhe des Rückkaufswert erhalten. Natürlich fallen für die Aufnahme des Darlehns Zinsen an. Dafür bleibt der Versicherungsschutz aber im vollen Umfang bestehen.

 

 

Versicherte die kurzfristig finanzielle Engpässe besitzen oder einfach Geld benötigen, sollten ernsthaft darüber nachdenken ob Sie Ihre Lebensversicherung kündigen. Eine Kündigung ist in jeden Fall ein Verlust für Versicherte. In einigen Fällen können die oben genannten Alternativen auch helfen, finanzielle Schwierigkeiten zu überbrücken – und dabei bleibt der Versicherungsschutz zumindest teilweise bestehen. Je nachdem eine sinnvollere Lösung als Kündigung.

 
 

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