Rechtsschutzversicherungen setzen vermehrt auf Mediation als auf direkte Rechtskostenübernahme

Streit kommt immer wieder vor, die meisten Auseinandersetzungen können die zwei Parteien friedlich und selbst lösen. Doch einige Menschen lassen nicht so einfach mit sich reden und tragen Ihre Streitigkeiten direkt vor dem Gericht aus. Gerade bei Streitigkeiten in der Familien, mit dem Nachbarn oder mit dem Vermieter bzw. Mieter kommt es besonders häufig zu Streitigkeiten die vor dem Gericht gelöst werden müssen. In vielen Situationen ist dies nicht besonders sinnvoll, weil sich die streitenden Parteien auch bei einer so genannten Mediation, ohne ein Gericht und Anwälte einigen könnten. So verursachen Sie aber Kosten und sorgen dafür, dass geradezu eine Prozesswelle vor den deutschen Gerichten kommt. Die Wartezeit auf eine Verhandlung kann in Deutschland schnell bei einem Jahr liegen. Diesen Umstand haben mittlerweile auch die Rechtsschutzversicherungen erkannt, immerhin müssen Sie teilweise die Kosten von vielen Rechtsstreitigkeiten bezahlen. Und die Versicherungen machen seit Jahren im Bereich der Rechtsschutzversicherungen Verluste. Die Ausgaben der Versichertengemeinschaft sind spürbar höher, als durch die Beitragseinnahmen erzielt werden. Genau aus diesem Grund reagieren die Rechtsschutzversicherer auf diese Situation und bieten Tarife am Markt an, bei denen Kunden erst mit Hilfe einer Mediation versuchen sollen, Ihren Streit beizulegen.

 

Rechtsschutzversicherungen fördern mehr Mediation als Rechtskostenübernahme

Mittlerweile gibt es einige Rechtsschutzversicherungen auf dem Markt, bei denen Kunden erstmal mit Hilfe einer Mediation versuchen sollen Ihren Streit zu lösen. Eine Mediation ist im Grunde ein Zusammentreffen der streitenden Parteien mit einem unabhängigen Vermittler. Hier versuchen die streitenden Parteien Ihr Problem ohne ein Gericht und Anwälte zu lösen, mit Hilfe einer Aussprache und dem Vermittler. Diese Mediation kann in vielen Fällen schon ausreichend sein, um den Streit zu beenden. Daher setzen Rechtsschutzversicherer vermehrt auf  diese Konfliktlösung.

 

So zum Beispiel die DEURAG. In Ihrem Tarif M-Aktiv bezahlt die Deurag nur dann die Rechtskosten für Anwälte und Gericht, wenn eine vorherige Mediation keine Lösung erreichen konnte. Dieser Rechtsschutztarif sieht also eine Mediation zwingend vor und leistet erst, wenn dieser erfolglos war. Da sich die Versicherten an eine Mediation binden, sinkt dafür im Gegenzug entsprechend der Versicherungsbeitrag.

 

Rabatt auf die Selbstbeteiligung bei Beauftragung von bestimmten Anwälten

Doch nicht alle Rechtsschutzversicherer gehen diesen besonders strengen Weg. Andere Rechtsschutzversicherungen bieten zum Beispiel einen Rabatt auf die Selbstbeteiligung um bis zu 50%, wenn Versicherte zu einem Partneranwalt der Rechtsschutzversicherungen gehen. Beispielsweise können Versicherte der Concordia (im Tarif „Sorglos Rechtsschutz“) Ihre Selbstbeteiligung von 300 Euro auf 150 Euro senken, wenn Sie einen Anwalt aus dem APRAXA Netzwerk beauftragen. Die Rechtsschutzversicherungen können diese Selbstbeteiligung senken, weil Sie mit eigenen Anwälten besondere Gebühren ausgehandelt haben. Ähnlich bei der Kfz Versicherung und der Werkstattbindung.

 

Andere Rechtsschutzversicherung wie zum Beispiel die Huk Coburg sieht für Kunden eine fallende Selbstbeteiligung vor, so lange Sie keinen Rechtsstreit über die Versicherung regulieren. Nach 6 Jahren ohne Schaden entfällt die Selbstbeteiligung von 150 Euro vollständig. Damit Versicherte Ihren Schadenfreiheitsrabatt (ähnlich der Kfz Haftpflichtversicherung oder der Vollkaskoversicherung) bei einem Schaden nicht verlieren, können Sie eine Mediation oder einen Anwalt der Versicherung beauftragen. Entscheiden sich Versicherte für diese Variante, bleibt der erreichte Schadenfreiheitsrabatt bestehen.

 

 

Insgesamt betrachtet versuchen die Rechtsschutzversicherungen mit dem Weg der Mediation, Ihre Kosten zu senken. Auch der Kundenanreiz für eine reduzierte Selbstbeteiligung bei Auswahl eines Anwalts der Versicherungsgesellschaft oder bei Akzeptanz einer Mediation, dienen den Versicherungen die Kosten zu senken. Das ist schon ganz offensichtlich. Auch wenn einige Versicherungsgesellschaften die Mediation zum Teil teurer betrachten als der klassische Weg. So kann diese gerade bei Nachbarschaftsstreitigkeiten oder Familienstreitigkeiten günstiger für die Versicherung und hilfreicher für die Versicherten sein. Bei einem Verkehrsrechtsstreit darf die Mediation ohne Konsultation eines spezialisierten Fachanwalts aber als besonders kritisch betrachtet werden. Leider verleiten die neuen Tarife der Rechtsschutzversicherungen dazu, auch bei solch schwerwiegenden Fällen, auf eine professionelle Beratung durch einen Fachanwalt zu verzichten. Das kann im schlechtesten Fall das „Gute Recht“ kosten.

 

Es empfiehlt sich für Kunden gut darüber nachzudenken, ob Sie wirklich auf einen Mediations- Tarif vertrauen wollen. Eher sind die Rechtsschutzversicherungen zu empfehlen, bei denen Versicherte grundsätzlich zu einem Fachanwalt der Versicherung gehen sollen. Hier werden Sie immerhin immer noch professionell beraten und Versicherte werden gut beraten und rechtlich vertreten. Schließlich haben Kunden keinen Nachteil wenn die Versicherung mit diesem Anwalt eine gesonderte Abrechnung ausgehandelt hat. Bei der Mediation kann in manchen Fällen die fehlende professionelle Beratung fehlen.

 
 

Top

 Einen Augenblick Bitte Seite wird aktualisiert