Hinzuverdienstgrenze bei der Regelaltersrente beachten

Wohl jeder Arbeitnehmer weiß das die Gesetzliche Rente alleine nicht ausreichen wird, um den gewünschten Ruhestand genießen zu können. Auch wenn es vielen aktuellen Rentnern nicht bewusst ist, aber die derzeitige Gesetzliche Rente ist höher, als die Rente der kommenden Generationen voraussichtlich wird.

 

Arbeiten für eine bessere Rente

Viele rüstige Rentner entscheiden sich, einen Nebenjob anzufangen, um mit dem zusätzlichen Geld die Gesetzliche Rente aufzubessern. Allerdings sollten Rentner aufpassen wie viel Sie sich zusätzlich zu Ihrer Rente dazu verdienen. Schnell kürzt nämlich die Gesetzliche Rentenversicherung die Regelaltersrente, sobald die zusätzlichen Einnahmen eine bestimmte Grenze erreicht haben. Denn der Gesetzgeber hat die Hinzuverdienstgrenze genau abgesteckt.

 

Hinzuverdienstgrenze bei 400 Euro im Monat

Wohl kein Rentner möchte seine Gesetzliche Rente gekürzt sehen. Immerhin wurde diese sich über viele Jahre lang hart erarbeitet. Diese zu verschenken, in dem diese gekürzt wird, erscheint nachvollziehbarerweise sinnlos. Daher sollten Rentner die Hinzuverdienstgrenzen beachten und diese nicht überschreiten. Damit die Regelaltersrente nicht gekürzt wird, dürfen Rentner maximal 400 Euro Brutto im Monat und 2 Monate im Jahr das Doppelte, im Monat dazuverdienen. Das bedeutet insgesamt 5600 Euro (10x400€ + 2x800€) können pro Jahr rentenunschädlich hinzuverdient werden.
Die zusätzlichen 800 Euro dürfen nicht auf die Monate im Jahr umgerechnet werden. Rentner können folglich 12 x 400 Euro und 2 Monate noch mal 400 zusätzlich dazu verdienen.

Einnahmen die als Hinzuverdienst gelten:

  • Einkommen als Arbeitnehmer
  • Einnahmen aus einer freiberuflichen Tätigkeit
  • Einnahmen aus einer selbstständigen Tätigkeit / aus Gewerbebetrieb

 

 
 

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