Freiwillig Versicherte müssen in Elternzeit Beiträge zur Gesetzlichen Krankenversicherung bezahlen
Nach der Geburt eines Kindes, besitzen Bürger in Deutschland das Recht auf die so genannte Elternzeit. Diese besondere Zeit soll es den Eltern ermöglichen, sich um Ihr Kind ausreichend und ohne den Stress des Berufslebens, zu kümmern. Insgesamt dürfen Eltern die Elternzeit für maixmal 3 Jahre beanspruchen.
