Europäischer Gerichtshof fordert Änderungen der Riester Rente

Die im Jahr 2002 von der deutschen Regierung eingeführte Riester Rente, verstößt in einigen Punkten gegen das Gesetz und muss von der deutschen Regierung nachgebessert werden. Dabei kritisiert der Europäische Gerichtshof insbesondere, dass die zugesicherten Vorteile der Riester Rente nur verbunden mit einem dauerhaften Wohnsitz in Deutschland ist.

 

Riester Zulagen für ausländische Arbeitnehmer

Von dieser Entscheidung profitieren insbesondere Arbeitnehmer welche in der Nähe von Grenzen wohnen und jeden Tag nach Deutschland pendeln, um hier zu arbeiten. Bislang waren diese Arbeitnehmer in Deutschland nicht unbeschränkt steuerpflichtig und erhielten aus diesem Grund auch keine Zulagen zur Riester Rente. Diese Ungleichbehandlung von ausländischen Arbeitnehmern in Deutschland, wird die Bundesregierung jetzt ändern müssen.
Des Weiteren sah es das Gericht als unzulässig, dass Arbeitnehmer Ihre Riester Vorteile zurückzahlen müssen, wenn diese in der Rente ins Ausland ziehen wollen. Auch war es bislang verboten die Reister Vorteile zum Erwerb einer ausländischen Immobilie zu verwenden. Diesen Punkt betrachtet der Europäische Gerichtshof ebenfalls als unzulässig.

 

Riestervorteile für Verwendung im europäischen Ausland

Die Bundesregierung hat nach dem Gerichtsurteil eine schnelle und zügige Änderung der Riester Rente angekündigt. Somit können sich Riester Sparer freuen in Zukunft auch die staatlichen Zulagen für den Rentenbezug oder zum Erwerb einer Immobilie im Ausland zu verwenden. Damit wird die Riester Rente um ein Vielfaches attraktiver.

 

 
 

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