Bundesgerichtshof bestätigt gesetzlich vorgeschriebenen Basistarif

Die deutsche Bundesregierung hat seit Januar 2009 die Privaten Krankenversicherer per Gesetz dazu verpflichtet, einen Standarttarif anzubieten, in dem jeder Antragssteller angenommen werden muss. Gleichzeitig sollte es den Versicherten der Privaten Krankenversicherung möglich sein, Ihre Altersrückstellungen in den Verträgen, zu einem anderen Privaten Krankenversicherer mitzunehmen. Auch bei dem Beitrag zu diesem Tarif der Privaten Krankenversicherung, hat der Gesetzgeber eine Deckelung eingeführt. So darf dieser Tarif nicht mehr kosten als der maximale Beitrag zur Gesetzlichen Krankenversicherung. Des Weiteren darf es keine Ablehnung oder Risikozuschläge für einen Antragssteller geben. Dieser Tarif der Privaten Krankenversicherungen wird auf dem Markt als Basistarif angeboten.

 

Wiederstand von mehreren Privaten Krankenversicherer

Gegen den Basistarif hatten mehrere Private Krankenversicherer wie zum Beispiel die Axa, Allianz, Debeka oder die Victoria Versicherung geklagt. Denn der gesetzlich vorgeschriebene Basistarif stellt einen massiven Eingriff in die bisherige Kalkulationspraxis der Versicherer dar. Diesen schweren Eingriff bestätigten die Richter zwar, jedoch „sei dies gerechtfertigt, da allen Bürgern ein bezahlbarer Krankenversicherungsschutz geboten werden soll“. Auch die weiteren sehr hohen Hürden für die Bürger, zur Möglichkeit sich überhaupt in einer Privaten Krankenversicherung zu versichern, wurde von dem Bundesgerichtshof bestätigt.

 

 
 

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