Arbeitslose erhalten unter Umständen Arbeitslosengeld auch im Ausland

Viele Menschen in den Grenzregionen arbeiten in Deutschland, wohnen aber im grenznahen Ausland. Da diese Arbeitnehmer in Deutschland einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehen, zahlen Sie auch automatisch in die Gesetzliche Arbeitslosenversicherung ein. Dadurch erwerben auch Arbeitnehmer die Ihren Wohnsitz im Ausland angemeldet haben, auch Ansprüche auf Zahlung des Arbeitslosengeldes. Allerdings gilt der Anspruch auf ein Arbeitslosengeld nur dann, wenn sich die Personen dem deutschen Arbeitsmarkt weiterhin zur Verfügung stehen.

 

Arbeitslosengeld auch bei Wohnen im Ausland

Auch wenn ein Arbeitsloser während seiner Arbeitslosigkeit ins grenznahe Ausland umzieht, besteht weiterhin der Anspruch auf ein Arbeitslosengeld. Das entschied das Bundessozialgericht in Kassel. Vorausgegangen war die Klage eines Arbeitslosen welcher in der Zeit seiner Arbeitslosigkeit, in die Niederlande umzog. Er bleib aber weiterhin dem deutschen Arbeitsmarkt zur Verfügung. Trotzdem lehnte die Bundesagentur für Arbeit eine Zahlung eines Arbeitslosengeldes ab, mit der Begründung das der Arbeitslose  in der Zeit der Arbeitslosigkeit umgezogen ist und nicht während seiner Beschäftigung. Das sah das Bundessozialgericht anders und gab dem Kläger Recht. Ab sofort erhalten Personen die in die Gesetzliche Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben und dem deutschen Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, aber im Grenznahen Ausland wohnen, weiterhin Arbeitslosengeld.

 

Hier finden Sie die offizielle Pressemitteilung zu dem Gerichtsentschluss des Bundessozialgerichts in Kassel: Arbeitslosengeldzahlung im Ausland

 

 

 
 

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