Ärgerliches Zeitschriftenabo bei Abschluss eines Bausparvertrags

Um sich den Wunsch von einem eigenen Heim zu finanzieren, nutzen viele Sparer die Möglichkeiten eines Bausparvertrags. Hierbei sparen die Kunden eine entsprechende Zeit lang in den Vertrag ein. Natürlich wird das angesparte Kapital im Bausparvertrag verzinst. Allerdings handelt es sich hierbei eher um magere Zinsen. Interessanter wird der Bausparvertrag erst durch die anschließende Möglichkeit, die gleiche Summe des Vertragsguthaben als ein zusätzliches Darlehn von der Bank zu erhalten – und das zu besonders attraktiven Zinsen. Auch wenn der Bausparvertrag an sich schon fragwürdig ist (gibt es doch einige negative Stolperfallen bei diesem Sparvertrag), so setzen viele Bausparkassen noch einen drauf. Bei Antragsstellung eines Bausparvertrags schließen viele Kunden nämlich gleich ein Zeitschriftenabo, der hauseigenen Zeitschrift ab. Und das lassen sich die Bausparkassen teilweise mit bis zu 12 Euro, recht gut bezahlen.

 

Ärgerliches Zeitschriftenabo im Bausparantrag versteckt

Viele Kunden die einen Bausparvertrag abschließen, wissen nichts davon, dass Sie auch gleich ein solche Zeitschriftenabo mit abschließen. Der Grund hierfür besteht darin, dass die Berater Ihre Kunden in der Regel nicht auf das Abo aufmerksam machen. Im Antrag des Bausparvertrags befindet sich dann irgendwo, meist an einer unauffälligen Position wie zum Beispiel unter der Tarifinformationen, ein entsprechender Abschnitt über den Abschluss des Zeitschriftenabos. Diesen übersehen Kunden schnell und schließen dann unwissentlich, das Zeitschriftenabo der jeweiligen Hauszeitschrift ab.

Ein bekanntes Beispiel bietet hier die LBS, die Bausparkasse der Sparkassen. Diese verkauft in Ihren Bausparverträgen gleich ein Abo von Ihrer Zeitschrift „Das Haus“ mit. Für insgesamt 10 Ausgaben pro Jahr müssen Kunden dann eine Gebühr von 12 Euro bezahlen. Andere bekannte Zeitschriften sind noch „House and More“ von Schwäbisch Hall oder „Mein Eigenheim“ von Wüstenrot.

Manche Anbieter ziehen die Bezahlung des Zeitschriftenabo sogar aus dem Bausparguthaben. So fallen vielen Kunden gar nicht erst auf, dass Sie für die regelmäßig kommenden Zeitschriften Geld bezahlen. Häufig werden die Zeitschriften als kostenloses Extra oder gar als Werbung wahrgenommen.

 

 

Das ein solches Zeitschriftenabo in vielen Bausparanträgen enthalten ist, kann als absolut kundenunfreundlich betrachtet werden. Die meisten Kunden wünschen sich dieses Abo nicht. Noch mehr wissen gar nicht, dass Sie für diese Zeitschriften der jeweiligen Bausparkasse sogar bezahlen. Kunden die einen neuen Bausparvertrag abschließen sollte daher unbedingt darauf achten, ob Sie im Antrag einen entsprechendes Absatz über ein Zeitschriftenabo finden. Diese können Sie dann raus streichen. Sollte schon der Vertrag unterschrieben sein, können Kunden die ärgerlichen Abos, mit einer Frist zum jeweiligen Monatsende schriftlich kündigen.

 

 
 

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